Gelsenkirchen. Eine laufende Nase, ein Verdachtsfall oder gar eine bestätigte Infektion: Wann Kita-Kinder in Gelsenkirchen nach Hause geschickt werden.

Die Bundesregierung hatte zu Beginn des Jahres die sogenannten Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte von 20 auf 30 Tage je Elternteil erhöht. Ein Grund dafür ist, dass Eltern bei der Arbeit eben nicht nur entschuldigt fehlen dürfen und Kinderkrankengeld bekommen, wenn ihr Nachwuchs krank ist. Auch wenn die Kinderbetreuung ausfällt bzw. die Kinder Kita und Schule nicht betreten dürfen können sich Eltern von der Arbeit abmelden.

Im Moment ist es in Gelsenkirchen beispielsweise noch so, dass jedes Kind, das zu einem positiv getesteten Kind Kontakt hatte, grundsätzlich vom Gesundheitsamt 14 Tage in häusliche Quarantänegeschickt wird – unabhängig davon, ob es selbst Symptome aufweist oder nicht, erklärt Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff auf WAZ-Nachfrage. Ausnahmen sind genesene Kinder. Wer bereits innerhalb der vergangenen mindestens sechs Monate infiziert war, darf weiterhin in der Kita betreut werden.

Kita-Kinder können sich nicht frei testen

Eine Möglichkeit zum Frei-Testen, sodass die nicht infizierten Kinder nach wenigen Tagen wieder in die Kita dürften, wird den Familien bisher nicht eingeräumt. Die Kinder werden für mindestens zwei Wochen isoliert, berufstätige Eltern fehlen bei der Arbeit, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Homeoffice ihren Pflichten nachzugehen.

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„Die 30 Kinderkrankentage sind dann im Zweifel schnell aufgebraucht, zumal in den meisten Kitas nach wie vor auch verschärfte Regeln gelten, wenn ein Kind Erkältungssymptome aufweist“, berichten Eltern im Gespräch mit der Redaktion. Eine laufende Nase – bei Kita-Kindern besonders in den Herbst- und Wintermonaten mehr Regel als die Ausnahme – führt dann schnell zum vorübergehenden Ausschluss des Kindes aus dem Kindergarten. Erst wenn das Kind wieder symptomfrei ist, darf es zurück – und die Eltern wieder zur Arbeit.

Die Regel, nicht infizierte Kinder aufgrund ihres Kontaktes zu einem Corona-Positivfall pauschal zwei Wochen lang in Quarantäne zu schicken, soll nach jüngsten Ankündigungen des Düsseldorfer Gesundheitsministeriums aber bald der Vergangenheit angehören.

NRW lockert die Regeln bei Corona-Fällen an Schulen und Kitas

Künftig sollen zumeist nur noch infizierte Kinder und Jugendliche in Quarantäne geschickt werden. Infiziere sich innerhalb einer Klasse, eines Kurses, einer Kita oder Kindertagespflegestelle ein einzelnes Kind, müsse nur dieses in eine 14-tägige Quarantäne.

Anders als bisher soll zugleich die Zahl der Corona-Tests in Schulen erhöht werden. In Kitas sollen zudem im Infektionsfall Pflicht-Selbsttests eingeführt werden. Nur wenn mehrere Kinder infiziert sind, sollen Gesundheitsämter weitere Anordnungen zur Quarantäne erlassen. Die Kontaktpersonen können sich nach fünf Tagen per PCR freitesten.

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Luidger Wolterhoff rechnet damit, dass zum Wochenende hin ein neuer Erlass des Landesgesundheitsministeriums das künftige Vorgehen regelt und die Schulen und Kitas in Gelsenkirchen dann „hoffentlich mehr Klarheit“ bekommen.

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Die Mehrzahl der Kinder zeigt nach bisherigen Studien keine Symptome oder einen milden Krankheitsverlauf, wenn sie sich mit dem Coronavirus anstecken. Wenn Symptome auftreten, haben Kinder – ebenso wie erkrankte Erwachsene – als häufigste Symptome Fieber und Husten. Außerdem können Magen-Darm-Symptome auftreten. Die kommen häufiger vor als bei Erwachsenen und in einigen Fällen treten sie auch ohne Atemwegssymptome auf. Weitere Anzeichen sind Kopfschmerzen, Körper- und Muskelschmerzen, Schnupfen, Halsschmerzen, Brustschmerzen und Herzrasen, Kurzatmigkeit und Atemnot, sowie Geschmacks- und Geruchsverlust, so das Robert-Koch-Institut.