Gelsenkirchen. Mandatsträger in Gelsenkirchener Gremien müssen nun geimpft, genesen oder getestet sein. Warum sich die Partei AfD in der Arbeit behindert sieht.

Als „gezielte Schikane gegen ungeimpfte Kommunalpolitiker“ kritisiert die AfD die seit 20. August geltende neue Regel der NRW-Coronaschutzverordnung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer städtischer Gremien-Sitzungen geimpft, genesen oder getestet sein müssen.

Wie die Stadt mitteilt, sind entsprechende Bescheinigungen sowie ein Identitätsnachweis bei der Zugangskontrolle vorzuzeigen, erstmals bei den Bezirksvertretungen West und Süd am Dienstag, 24. August. Die Bestätigungen über ein negatives Testergebnis dürfen nicht älter als 48 Stunden sein; die Vorschrift gilt sowohl für Gremien-Mitglieder als auch für Zuschauer, ebenso die Einhaltung von Hygiene-, Abstands- und Maskenpflicht.

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Auch Gelsenkirchener Gremiensitzungen gelten nun als „Veranstaltungen“

Enxhi Seli-Zacharias, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD Gelsenkirchen, lehnt die 3G-Regel für Kommunalpolitiker ab. Das Foto zeigt sie bei einer Demonstration der AfD als Protest gegen die Coronaschutzmaßnahmen im November 2020.
Enxhi Seli-Zacharias, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD Gelsenkirchen, lehnt die 3G-Regel für Kommunalpolitiker ab. Das Foto zeigt sie bei einer Demonstration der AfD als Protest gegen die Coronaschutzmaßnahmen im November 2020. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

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Dass kommunale Gremiensitzungen in der Coronaschutzverordnung nicht mehr als Ausnahme ausgewiesen, sondern als Veranstaltung gefasst werden – dies hatte das NRW-Gesundheitsministerium ausdrücklich bestätigt – könne „zu einer gefährlichen Verfälschung demokratischer Prozesse führen“, so Enxhi Seli-Zacharias, stellvertretende AfD-Ratsfraktionsvorsitzende und Verordnete in der Bezirksvertretung Süd. Das Mandat sei keine private Tätigkeit, sondern eine „besondere Form gesellschaftlichen Engagements“. Sie fühle sich in ihrer politischen Arbeit behindert.

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Der Deutsche-Städtetag-NRW-Geschäftsfüher Helmut Dedy hatte die neue Regel als „erhebliches Risiko für gefasste Beschlüsse“ bezeichnet, da gewählte Mandatsträger an ihrer freien Mandatsausübung gehindert werden könnten. Für Ratssitzungen müssten die gleichen Maßstäbe gelten wie für Landtagssitzungen, Gerichtsverhandlungen oder Wahlen.