Gelsenkirchen-Buer. Ein Mann aus Gelsenkirchen-Buer hat seine Freundin zur Prostitution gezwungen. Diesen Trick versuchte er vor der Gerichtsverhandlung.
Zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe verhängte das Amtsgericht Gelsenkirchen gegen Martin W. Der 44-Jährige aus Gelsenkirchen-Buer hatte seine damalige Freundin Vanessa S. zur Prostitution gezwungen. Angeklagt waren zwölf Fälle, von denen das Gericht sechs Taten nachwies. Zur Tatzeit war die junge Frau erst 17 Jahre alt. Gleich zu Beginn der Verhandlung überraschte der Angeklagte das Gericht mit der Erklärung, er habe sich gestern mit seiner damaligen Freundin verlobt.
Die heute 21-Jährige sollte nämlich als Zeugin aussagen. Doch die Taktik des Angeklagten, dem Gericht wegen der jetzt engen partnerschaftlichen Bindung weitere Einzelheiten vorenthalten zu können, ging nicht auf. Der Anwalt des Angeklagten hatte den Antrag gestellt, die Zeugin als Verlobte von der Aussage zu entbinden. Doch das Gericht lehnte den Antrag ab. Die spontane Verlobung sei eher prozesstaktisch zu sehen. Es wertete den Versuch als zu offensichtlich, durch ein Aussageverweigerungsrecht weitere Details zu den Tatvorwürfen verhindern zu wollen.
Gelsenkirchener Gericht schließt Öffentlichkeit aus
Zumal der Angeklagte vorher schon erklärt hatte, zu den Taten nichts sagen zu wollen. So hätte der Nachweis der Tatvorwürfe schwer erbracht werden können. Dem Antrag des Verteidigers, die Öffentlichkeit auszuschließen, gab das Gericht indes statt. Das Persönlichkeitsrecht der Prozessbeteiligten sei höher zu bewerten als das Informationsrecht der Öffentlichkeit.
Der 44-Jährige hatte Fotos seiner Freundin und eigene Kontaktdaten ins Netz gestellt. Wenn die Freier schließlich erschienen, hatte er nach dem Treffen das Geld kassiert. Als üblicher Tarif galten 150 Euro pro halbe Stunde. In einem Fall hatte sich Vanessa S. im Wohnzimmer mit dem Freier getroffen, während Martin W. im Schlafzimmer wartete. Einige tausend Euro hatte Vanessa S. verdient. Als Martin W. in einem Fall gleich drei Freier nacheinander bestellt hatte, soll Vanessa S. ihn verlassen haben.
Verlobungsfeier am Vortag der Verhandlung – das gab es zu essen
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil gegen Martin W. ist noch nicht rechtskräftig. Der 44-Jährige kann Berufung vor dem Landgericht einlegen.
In seltenen Fällen ist auch Revision vor dem Oberlandesgericht möglich. Dies allerdings nur dann, wenn Verfahrensfehler nachgewiesen werden können.
Die 21-Jährige leidet unter dem Borderline-Syndrom, bei dem emotionale Schwankungen typisch sind. Als die Freundin aufhören wollte, sich zu prostituieren, soll Martin W. gedroht haben, ihrem Vater von der Prostitution zu erzählen. Die Verzweiflung der jungen Frau endete schließlich mit einem Selbstmordversuch.
Vor Gericht wollte die junge Frau indes deutlich machen, dass es ihr mit der Verlobung dennoch ernst sei und diese schon länger geplant war. Als Beweis zeigte sie der Staatsanwältin ihren Verlobungsring. Der Hochzeitstermin sei auch schon festgelegt. Bei Spaghetti Bolognese habe man die Verlobung am Vortag der Verhandlung gefeiert.
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