Gelsenkirchen. Auch im Pandemiejahr behielt das Jugendamt in Gelsenkirchen die Kinder im Blick. Für 124 Kinder wurde Eltern(teilen) das Sorgerecht entzogen.

Kaum weniger als im Vorjahr, und zwar in 124 Fällen, haben Mitarbeiter des Jugendamts in Gelsenkirchen im vergangenen Jahr veranlasst, Eltern über das Familiengericht das Sorgerecht für ihr Kind ganz oder teilweise zu entziehen. 2019 waren es nur vier Fälle mehr, 2014 hingegen kam es lediglich in 69 Fällen dazu. Seither ist die Zahl der Sorgerechtsentziehungen in Gelsenkirchen schrittweise gestiegen. In 64 Fällen ging das Sorgerecht vollständig auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger über, bei 60 Kindern nur teilweise.

Persönliche Besuche in den Familien auch in der Pandemie

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Das Jugendamt selbst übernahm die Vormundschaft in Gelsenkirchen in 52 Fällen. Die Mitarbeiter des Jugendreferates Gelsenkirchen hatten nach eigenen Angaben auch in der Pandemie den persönlichen Kontakt inklusive Besuchen in den Familien vor Ort aufrechterhalten.

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Landesweit gab es 2020 fast ein Zehntel weniger Sorgerechtsentzüge als 2019. Auffällig ist im Vergleich der Ruhrgebietsstädte über die Jahre die extrem unterschiedliche Entwicklung beim Entzug des Sorgerechts. In Bochum etwa kam es 2014 zu 90 entsprechenden Urteilen des Familiengerichtes, im Jahr 2020 waren es nur 30 Fälle, in der Zwischenzeit sank die Zahl schrittweise. In Oberhausen blieb das Niveau etwa gleich: 2014 waren es 89 solcher Verfahren, 2020 nun 70. Auch in Duisburg ist die Veränderung über die Jahre eher gering: 212 Fälle im Jahr 2014, 228 im vergangenen Jahr.

380 unverheiratete Paare vereinbarten gemeinsames Sorgerecht

Zurückgegangen ist im ersten Pandemiejahr in Gelsenkirchen die Zahl der Sorgerechtserklärungen. Dabei handelt es sich um Vereinbarungen zum gemeinsamen Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern, die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam ausüben wollen. Die elterliche Sorge kann solchen Eltern – auf Grundlage einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung – ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen werden. Mit der Abgabe einer beurkundeten Sorgeerklärung steht das elterliche Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu. Dazu kam es in Gelsenkirchen in 2020 in 380 Fällen, ein Jahr zuvor waren 445.