Gelsenkirchen. Gelsenkirchens oberster Wirtschaftsförderer Christopher Schmitt wird voraussichtlich nicht wiedergewählt. Die Gründe sind politischer Natur.
Seit Dezember 2013 ist Christopher Schmitt Gelsenkirchens oberster Wirtschaftsförderer, oder, wie es ganz korrekt heißt, Stadtrat und Beigeordneter für den Vorstandsbereich Wirtschaftsförderung, Gelsendienste, Recht und Ordnung, Bürgerservice. Vieles deutet allerdings darauf hin, dass seine Tage in diesem Amt gezählt sind – eine Entscheidung fällt in der Ratssitzung am Donnerstag dieser Woche.
Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung, die am Donnerstag um 15 Uhr im Sportzentrum Schürenkamp an der Grenzstraße stattfindet, betrifft die turnusmäßige Wiederwahl von Schmitt. Die Wahlzeit von Beigeordneten beträgt acht Jahre, würde Schmitt wiedergewählt, wäre er bis 2029 im Amt. Doch wie unsere Redaktion erfuhr, ist eine Wiederwahl äußerst unwahrscheinlich. SPD und CDU, die seit der Wahl eine Große Koalition bilden und mit 51 Sitzen die absolute Mehrheit der 88 Stadtverordneten stellen, haben sich dem Vernehmen nach bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, die Stelle des Beigeordneten neu zu besetzen.
Darauf hat sich die Gelsenkirchener Groko geeinigt
Dabei verständigten sich die Vertreter von SPD und CDU darauf, wer das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Beigeordneten bekommt. Während die SPD bei den Stellen des Stadtkämmerers beziehungsweise der Stadtkämmerin und im Bereich Arbeit und Soziales die erste Wahl hat, darf die CDU den Kandidaten für den Posten des obersten Wirtschaftsförderers bestimmen – und das soll nicht Christopher Schmitt sein, sondern jemand anderes. Überraschen dürfte das schlussendlich niemanden: Die CDU hatte oft und lange die Arbeit der Wirtschaftsförderung scharf kritisiert.
Wahrscheinlich ist, dass sich Schmitt am Donnerstag gar nicht erst zur Wahl stellt, sondern von sich aus auf die Wiederwahl verzichtet, um eine drohende Wahlniederlage zu vermeiden. Einen Hinweis darauf liefert die Ratsvorlage: Sie legt bereits fest, welches Prozedere für den Fall einer Nicht-Wiederwahl beziehungsweise eines Verzichts anläuft. Dann nämlich wird die Stelle, die ab dem 12. Dezember 2021 frei wird, im Internet und in der WAZ ausgeschrieben. Die Auswahl der Kandidaten nimmt dann eine Findungskommission vor, die aus drei Ratsmitgliedern und zwei Vertretern der Verwaltung besteht.
Das ist das Anforderungsprofil für die Stelle
Auch das Anforderungsprofil der neuen Frau beziehungsweise des neuen Mannes auf dem Posten ist bereits festgelegt. „Ein Jurastudium mit zweitem Staatsexamen und damit die Befähigung zum Richteramt wäre für die Übernahme der Aufgabe wünschenswert“, heißt es in der Stellenausschreibung, gesucht wird „eine zielstrebige, dynamische, entscheidungsfreudige und kreative Persönlichkeit, die in der Lage ist, motivierend und überzeugend zu führen.“ Für auswärtige Bewerber gilt: „Es wird darüber hinaus erwartet, dass die künftige Stelleninhaberin bzw. der künftige Stelleninhaber den Wohnsitz in Gelsenkirchen nimmt.“ Auch das Finanzielle ist geregelt: Als Beigeordneter verdient man nach Besoldungsgruppe B5 gut 9000 Euro brutto im Monat, dazu kommt eine Aufwandsentschädigung.
Dafür ist Schmitt zuständig
Der Vorstandsbereich von Christopher Schmitt umfasst das Referat Wirtschaftsförderung, das Referat Recht, das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Referat Bürgerservice, die Stabsstelle Vernetzte Stadt/Beauftragter für Digitalisierung, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung gkd-el (Gelsenkirchener kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe)sowie die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gelsendienste.
Eine andere Abgrenzung des Geschäftskreises bleibt dem Rat der Stadt vorbehalten
Christopher Schmitt, 1968 in Buer geboren und Absolvent des Leibniz-Gymnasiums, wurde 2013 in sein Amt gewählt. Der Jurist war zuvor Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes und in dieser Funktion auch Mitgründer der Wirtschaftsinitiative Gelsenkirchen.