Gelsenkirchen. Die Stadt hat die Satzung zur Optik von Sonnenschirmen, Tischen und Stühlen in der Außengastronomie, aber auch zur Außenwerbung überarbeitet.

Wie geht Attraktivität von Zentren, wie lassen sich Innenstädte, auch die in Gelsenkirchen, ansprechend gestalten? Auf diese Fragen gibt es viele Antworten. Eine davon soll sich in dem Gestaltungskonzept und der Gestaltungssatzung für die Altstadt und für Buer finden lassen. Was sich hinter den sperrigen Begriffen versteckt, soll ein wichtiger Baustein für das Erscheinungsbild, den Wohlfühlfaktor, die Ansehnlichkeit der Zentren sein. Nun soll die Gestaltungssatzung in überarbeiteter Form neu beschlossen werden.

So soll die Gelsenkirchener Innenstadt „attraktiver“ werden

Der Grund: Obwohl sich aus Sicht der Verwaltung die Gestaltungssatzung bewährt habe, stellten sich im Verlauf der Jahre auch Defizite heraus. Ein Ziel der Überarbeitung ist zum Beispiel eine Angleichung der Inhalte beider Satzungen für die City und Buer, aber auch die einzelnen Regelungen deutlicher zu beschreiben und durch rechtssicherere Formulierungen zu ersetzen.

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Rückblick: Während der Erarbeitung des Leitplans für die City, der bereits vor 17 Jahren vom Rat der Stadt als Entwicklungskonzept beschlossen wurde, stellten die Verantwortlichen die Notwendigkeit von Maßnahmen heraus, die das gewachsene Ortsbild, die Gebäude und die öffentlichen Räume erhalten und aufwerten sollten. Das Instrument der Wahl, etwa zur „Verhinderung gestalterischer Störungen und Festlegung von Gestaltungsregeln“, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt: die Aufstellung einer Gestaltungssatzung. Der Rat der Stadt hatte sie im Jahr 2006 beschlossen. [Lesen Sie auch: Ärger in Gelsenkirchen-City – wieder Diebstahl und Schlägerei]

„Vorrangig geht es darum, die Innenstädte attraktiver zu machen“, erklärt Silke Ossowski (SPD), Vorsitzende des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses. Dass mit einer optischen Aufwertung ein einheitliches Bild geschaffen werde. Dahinter das Bestreben: „Was kann die Menschen aus den Randgebieten wieder in die Innenstadt locken?“, stellt Silke Ossowski die entscheidende Frage.

Attraktivität des Einkaufens in einer Stadt und Wertigkeit der Geschäftslage

„Für die Attraktivität des Einkaufens in einer Stadt sind neben einem vielfältigen Angebot an Geschäften mit einer insgesamt breiten Sortimentspalette vor allem auch das Flair und die Aufenthaltsqualität in der Stadt wichtige Merkmale“, heißt es in dem Gestaltungskonzept.

Und weiter: „Das Erscheinungsbild der Geschäfte und des öffentlichen Raumes gibt auch Auskunft über die Wertigkeit der Geschäftslage. Sie sind die wesentlichen Faktoren für die Konkurrenzfähigkeit gegenüber allen Einkaufsangeboten vor den Toren der Stadt.“ [Lesen Sie auch: Warum Gelsenkirchen bisher Geld liegen lässt]

Die Gelsenkirchener City ist durch viele Gebäude aus der Nachkriegszeit geprägt

Attraktive Gebäudegestaltung, wohldosierter Werbeeinsatz, ein vielfältiges und abwechslungsreiches Angebot von Verweil- und Bewegungsräumen sowie ein hochwertig gestalteter öffentlicher Raum würden dabei Hand in Hand gehen, um eine besondere und konkurrenzfähige Qualität des Stadtraumes zu erzeugen, heben die Verantwortlichen im Gestaltungskonzept für die City hervor.

Anders als in Buer – hier liegt der Schwerpunkt auf Erhalt und Stärkung des historischen Stadtgrundrisses und des Gebäudebestandes – sei die Altstadt heterogen und durch viele Gebäude aus der Nachkriegszeit geprägt. Da geht es dann mehr um die Außenwirkung der einzelnen Geschäfte, den öffentlichen Raum drumherum und auch um die Verweil- und Aufenthaltsqualität für die Menschen.

Ganz konkret bedeutet das: Es geht etwa um das Aussehen der Sonnenschirme, der Tische und Stühle in der Außengastronomie, um Wind- und Sichtschutz, aber auch um aufgestellte Werbeschilder und Außenwerbung.

Hilfestellung für Eigentümer und Geschäftstreibende

Besonders Immobilieneigentümern und Geschäftstreibenden soll die Gestaltungssatzung eine Hilfe bei Renovierungs- und Umbauarbeiten an Gebäuden, bei der Installation von Werbung und bei der (Sonder-) Nutzung des öffentlichen Raumes sein.

Darüber hinaus soll sie die Akteure vor Ort dafür sensibilisieren, auf die Bauqualität vor Ort zu achten und verdeutlichen, welche spezifischen Gestaltungsmerkmale in der City vorhanden sind.

Ursprünglich war eine Entscheidung des Rates über die überarbeitete Gestaltungssatzung für die nächste Sitzung am 24. Juni geplant. Doch der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss hatte bereits in seinen Vorberatungen diese Entscheidung ausgesetzt. „Wir nehmen uns politisch Zeit“, erklärt Silke Ossowski.

Im Herbst soll die Gestaltungssatzung im Rat der Stadt beschlossen werden

Ab der Sommerzeit wolle Politik und Verwaltung (noch einmal) mit den handelnden Akteuren, mit Gewerbetreibenden sprechen. „Die Zeit, die wollen wir uns nehmen“, sagt Silke Ossowski auch. Für den kommenden Herbst rechnet die Ausschuss-Vorsitzende mit einer Entscheidung.

„Auf die paar Tage mehr kommt es jetzt auch nicht mehr an“, sagt Citymanagerin Angela Bartelt. Wichtig sei, dass die Satzung neu aufgestellt wird. „Es ist gut, dass das gemacht wird und dass die Politik und die Verwaltung das im Blick haben“, so Angela Bartelt weiter.