Gelsenkirchen. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Gelsenkirchen ist seit einigen Tagen stabil unter 35. Wie die Stadt mit der Maskenpflicht nun umgehen will.

Nach der weitgehenden Aufhebung der Maskenpflicht in Dänemark von Montag an ist auch in Deutschland eine Diskussion über den Sinn des Mund-Nasen-Schutzes entbrannt. Zunächst könne die Maskenpflicht draußen grundsätzlich entfallen, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe, zu der auch die WAZ gehört, gesagt. In Regionen mit sehr niedriger Inzidenz und hoher Impfquote könne die Pflicht auch drinnen nach und nach entfallen. FDP und AfD hatten zuvor die komplette Aufhebung der Maskenpflicht gefordert.

Weil die Zahl der Neuinfektionen in Gelsenkirchen zuletzt stabil deutlich unter 35 Betroffenen je 100.000 Einwohner und Woche war, gilt seit vergangenem Samstag bereits die „Inzidenzstufe 1“ der NRW-Coronaschutzverordnung. Damit sind bereits weitgehende Lockerungen in Kraft getreten. Davon unberührt ist aber die Maskenpflicht der Stadt, die in den Zentren – etwa auf der Bahnhof- und der Hochstraße – gilt.

Maskenpflicht in Gelsenkirchen - Entscheidung fällt am Dienstag

Auf Nachfrage erklärt Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff am Montagvormittag, dass die Maskenpflicht höchstwahrscheinlich in den kommenden Tagen fallen werde. Sollte der Inzidenzwert in Gelsenkirchen nicht unerwartet über die 35er-Marke steigen, werde die Stadtverwaltung am Dienstagvormittag (15. Juni) entscheiden, die Maskenpflicht aufzuheben, so Wolterhoff.

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Dass die Ansteckungsgefahr unter freiem Himmel vergleichsweise sehr gering ist, das berichten Aerosolforscher schon seit jeher. Angesichts flächendeckend niedriger Inzidenzen stimmen inzwischen auch eher vorsichtigere Stimmen einer Befreiung von der Maskenpflicht zu.

So unterstützt etwa auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach die Forderungen nach einem schrittweisen Ende der Maskenpflicht. Im Außenbereich sei die Maskenpflicht für viele Bereiche nicht mehr sinnvoll und nicht mehr nötig, sagte Lauterbach am Montag im ZDF-„Morgenmagazin“. Wenn Fußgängerzonen nicht überfüllt seien, sei der Verzicht auf Masken „ohne Wenn und Aber machbar“.

Weiterhin gelten würden dann aber dennoch die Maskenpflicht in Innenräumen oder dem ÖPNV beispielsweise.