Gelsenkirchen. Der Inzidenzwert sinkt in Gelsenkirchen. Schon am kommenden Freitag könnten neue Regeln gelten. Das wäre laut Coronaschutzverordnung erlaubt.

Die Gelsenkirchener Sieben-Tages-Inzidenz ist im Mai rasant gesunken. Der Wert fiel von 221,5 (1. Mai) auf aktuell 41,2 (31. Mai). Wenn die Inzidenz stabil unter der 50er-Marke bleibt, würden ab dem kommenden Freitag (4. Juni) neue Regeln in Gelsenkirchen gelten.

Diese Vorschriften sind in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgehalten. In der Verordnung gibt es drei Stufen. Gelsenkirchen befindet sich derzeit in der dritten (Inzidenz zwischen 100 und 50,1). Ab Freitag dürfte die Stadt in die zweite Stufe rutschen (Inzidenz zwischen 50 und 35,1). Falls der Sinkflug anhält, dann könnte Gelsenkirchen in einem noch späteren Schritt in Stufe eins eingeordnet werden (Inzidenz unter 35).

Die Voraussetzung ist dabei, dass der Inzidenzwert konstant in dem jeweiligen Bereich liegt. Sprich: Sie muss an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Zielwert bleiben. Am übernächsten Tag würden neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gelten. Da die Inzidenz in Gelsenkirchen seit vergangenem Freitag (28. Mai) unter 50 liegt, würden dementsprechend am kommenden Freitag (4. Juni) die Regeln der Stufe zwei greifen.

Inzidenz weiter konstant unter 50? Diese Regeln würden ab Freitag (4. Juni) in Gelsenkirchen gelten

Gastronomie: Seit Pfingstmontag dürfen die Gastronomen in Gelsenkirchen ihre Außenbereiche öffnen. Bleibt der Inzidenzwert unter 50, dann dürften sie ab Freitag auch ihre Innenbereiche für Besucherinnen und Besucher zugänglich machen. Innen würde eine Platz- und Testpflicht nötig sein. Um draußen zu sitzen, müsste kein negativer Corona-Test mehr vorgezeigt werden.

Treffen: Im öffentlichen Raum wären Treffen ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten und für zehn Personen aus beliebigen Haushalten mit Test erlaubt.

Shopping: Wie bereits in der geltenden Stufe drei müsste sich niemand vor dem Shoppen testen lassen. Läden des Einzelhandels müssten eine Fläche von zehn Quadratmetern pro Kunde bereitstellen.

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Schule und Bildung: Präsenzunterricht bliebe erlaubt. Hier griffe weiterhin eine Testpflicht. Dafür müssten beim Präsenzunterricht keine Mindestabstände eingehalten werden. Wohl aber müssten feste Sitzplätze zugewiesen werden. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten wäre innen für zehn Personen mit Test möglich. Ein nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb wäre innen mit 20 Personen und negativem Test erlaubt.

Gelsenkirchen: Was für Sportler und Kulturschaffende ansteht

Kinder- und Jugendarbeit: Hier wären Gruppenangebote innen für 20 junge Menschen, außen für 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung aber mit Test möglich.

Kultur: Konzerte, Theatervorstellungen, Opern und Kinos dürften für bis zu 500 Besucherinnen und Besucher öffnen. Die Betreiber müssten einen festen Sitzplan nach Schachbrettmuster ausarbeiten und Tests kontrollieren.

Sport: Kontaktsport (z.B. Fußball) dürfte an der frischen Luft mit bis zu 25 Personen betrieben werden, kontaktfreier Sport (z.B. Joggen) wäre ohne Personenbegrenzung möglich. Ihre Innenbereiche dürften Fitnessstudios öffnen. Innen wäre zudem kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung sowie Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen jeweils mit Kontaktverfolgung und Tests erlaubt. Sportevents dürften draußen ohne Tests von bis zu 1000 Zuschauerinnen und Zuschauern besucht werden. Innen wären 500 Besucherinnen und Besucher mit Tests und Sitzplan nach Schachbrettmuster zulässig.

Ob diese Regeln in Kraft treten, entscheidet sich bis einschließlich Mittwoch. Bis dahin muss der Inzidenzwert konstant unter 50 liegen. Ist das der Fall, gelten beschriebene Maßnahmen ab Freitag.