Düsseldorf. . Die Corona-Lage in NRW entspannt sich. Das Land kündigt vorzeitig neue Lockerungen an. Kitas können wieder in den Regelbetrieb gehen.

Weil sich die Corona-Lage in NRW weiter entspannt, hat NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Mittwoch weitere Lockerungen angekündigt. Bei der Impfkampagne sei NRW inzwischen bundesweit Vorreiter, erklärte Laschet. Inzwischen seien insgesamt zehn Millionen Bürger in NRW mindestens einmal gegen Corona geimpft worden, erklärte Laschet am Mittwoch nach einem Besuch des Impfzentrums der Landeshauptstadt Düsseldorf.

"Die Inzidenzen lassen wieder mehr Freiheiten zu", sagte auch NRW-Gesundheitsminister Laumann auf eine Pressekonferenz am Mittwochnachmittag: "Die Dritte Welle ist gebrochen", erklärte Laumann. Er gehe davon aus, "dass wir einen entspannten Sommer in diesem Jahr erleben werden". Laumann kündigte deshalb vorgezogene Lockerungen an, unter anderm für private Treffen, Gastronomie, Sport und Kultur und im Einzelhandel.

NRW: Einkaufen ohne Corona-Test ab Freitag weitgehend möglich

Nordrhein-Westfalen führt laut Laumann einen neuen Stufen-Plan für Öffnungen in der Corona-Pandemie ein. Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung werde ab diesem Freitag, 28. Mai, in Kraft treten, sagte Laumann. Sie wird drei Stufen von Inzidenzwerten enthalten, die unterschiedliche Öffnungsschritte für Kommunen vorsehen: Eine Neuinfektionsrate unter 35 gerechnet auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 bis 50 und die Stufe 50 bis 100. Bei einer Inzidenz unter 35 darf sich demnach etwa eine unbegrenzte Personenzahl aus fünf Haushalten treffen, bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen es dagegen nur Personen aus zwei Haushalten sein.

In Kommunen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 soll das Einkaufen im gesamten Einzelhandel ohne vorherigen negativen Corona-Test wieder möglich sein, kündigte Laumann an. Voraussetzung dafür ist, dass der Inzidenzwert in den jeweiligen Gebieten fünf Tage in Folge unter dem kritischen Wert von 100 liegt. Bei stabilen Werte unterhalb der 7-Tages-Inzidenz von 50 könnten auch Fitness-Studios wieder öffnen, erklärte Laumann.

Kitas: Rückkehr zum Regelbetrieb ab 7. Juni

Die entspannte Corona-Lage führt auch zu Lockerungen bei den Kitas: Ab dem 7. Juni wird das Angebot wieder auf den Regelbetrieb umgestellt, kündigt NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) an. Zusätzlich zum Januar sollen auch die Monate Mai und Juni in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kommunen beitragsfrei bleiben, sagte Stamp. Das Land NRW werde für Kita-Kinder jetzt zudem neue Corona-Selbsttests zur Verfügung stellen und dabei auf die sogenannten Lolli-Tests umsteigen, kündigte Stamp an.

Für die Schulen ist ab Freitag landesweit der Präsenzbetrieb wieder möglich, teilte Gesundheitsminister Laumann mit. Er startet ab Montag, 31. Mai, wie NRW-Ministerpräsident Laschet zuvor bereits angekündigt hatte. Auch Angebote der Jugendarbeiten sind in Kürze wieder möglich: Bei einer stabilen Inzidenz unterhalb von 100 sind Gruppen in Innenräumen auf 10 Personen beschränkt, unterhalb des Inzidenzwertes 50 auf 20 Personen; bei stabilen Inzidenzwerten unter dem Wert von 35 können bis zu 30 Personen teilnehmen.

Freizeitparks, Hallenbäder, private Treffen: zahlreichen Lockerungen ab Freitag möglich

Die Corona-Zahlen bessern sich landesweit. Stand Mittwoch sank die 7-Tages-Inzidenz in NRW laut Robert-Koch-Institut (RKI) landesweit auf 51,6. In 22 Großstädten und Landkreisen lag der Inzidenzwert am Mittwoch unter 50. Nur in Hagen lag der Wert am Mittwoch noch über der Marke von 100, was u.a. zu einer nächtlichen Ausgangssperre führt und nach wie vor weitgehend geschlossener Gastronomie und Einschränkungen auch im Einzelhandel.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung in NRW war zuletzt zum 15. Mai geändert worden und schreibt zahlreiche Lockerungen fest. Ursprünglich war die Verordnung bis 4. Juni befristet. Wegen der günstigen Entwicklung der Corona-Lage werde sie bereits zum 28. Mai vorzeitig überarbeitet, erklärte Laumann.

Die wichtigsten Regeln bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 in kreisfreien Städten oder Kreisen in Nordrhein-Westfalen:

  • Allgemein: Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Nur bei Kapazitätsquoten (zum Beispiel: Anzahl Person je Quadrameter) zählen sie mit. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.
  • Ausgangssperre: keine
  • Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten;
    außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten.
  • Gastronomie: Neben dem Außenbereich (ohne Test), dürfen Gastrobetriebe nun auch den Innenbereich mit Platzpflicht öffnen – Gäste und Angestellte brauchen dafür einen negativen Test und die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Der Betrieb von Kantinen und Mensen ist erlaubt
  • Private Veranstaltungen: im Außenbereich mit max. 100 Personen zulässig, in Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis. Partys und vergleichbare Feiern sind weiterhin verboten.
  • Kultur: Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind erlaubt. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung. Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis möglich. Es ist eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster verpflichtend. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist ohne Terminbuchung möglich
  • Sport: draußen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen möglich, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung; drinnen gilt (einschl. Fitnessstudios) für kontaktfreien Sport keine Personenbegrenzung, Kontaktsport ist mit bis zu 12 Personen erlaubt, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
  • Zuschauer beim Sport: Zuschauer sind unter freiem Himmel auch ohne Test erlaubt (bis zu 33 Prozent der Kapazität, max. 1000 Personen). in Innenräumen ist eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster mit Sitzplan verpflichtend und mit negativem Testergebnis, bis zu 20 Prozent der Kapazität sind erlaubt, höchstens jedoch 500 Menschen
  • Freizeit: Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung. Wenn auch die Landesinzidenz unter 50 liegt, dürfen auch Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung öffnen - außerdem sind Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnliches mit Test wieder zulässig
  • Einzelhandel: Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter, kein Test und kein Termin (gilt auch schon bei Inzidenz 100) mehr erforderlich. Alle Geschäfte dürfen öffnen
  • Tourismus: Campingplätze Hotels oder Ferienwohnungen dürfen öffnen, wenn ein Test vorliegt. Es gibt keine Kapazitätsbegrenzungen und für private Gäste kann die volle gastronomische Versorgung angeboten werden.
  • Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan; Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit zehn Personen mit Test
  • Kinder- und Jugendarbeit: Gruppen innen mit 20, außen mit 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung - mit Test auch innen ohne Maske
  • Messen/Märkte: unter Hygieneauflagen zulässig. Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig
  • Tagungen: außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test

Details zu den neuen Lockerungen, die ab Freitag in Kraft treten, teilte das Ministerium am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit. Demnach sind bei stabiler Lage in Großstadt oder Landkreis unterhalb der 7-Tages-Inzidenz von 35 private Treffen im öffentlichen Raum "ohne Begrenzung erlaubt" für Angehörige aus fünf Haushalten bzw. für bis zu 100 Personen aus beliebigen Haushalten, dann jedoch mit negativem Coronatest.

Theater, Oper, Kinos: Corona-Tests weiterhin nötig

In der außerschulischen Bildung entfalle die Maskenpflicht "am festen Sitzplatz auch innen und ohne Coronatest", soweit die NRW-weite 7-Tages-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unterhalb von 35 liegt.

Theater, Oper, Kinos und andere Kultreinrichtungen sind ab Freitag in Innenräumen für bis zu 250 Personen möglich, bei bestimmten Bedingungen u.a. für die Sitzordnung; zudem ist ein negativer Coronatest notwendig. Bei stabiler lager unterhalb von einem Inzidenzwert von 35 können bis zu 1000 Menschen gleichzeitig in Theater, Oper oder Kino - auch hier u.a. verknüpft mit der Corona-Testpflicht.

Freizeitparks dürfen wieder öffnen, wenn die 7-Tages-Inzidenz vor Ort an fünf Tagen hintereinander unter den Wert von 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner gesunken ist. Das gilt auch für Indoorspielplätze, Saunen und Hallenbäder, heißt es in der neuen Coronaschutzverordnung, die am diesem Freitag, 28. Mai, in Kraft treten soll. (dae)

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