Gelsenkirchen-Rotthausen. Eine 70-köpfige Grillparty hat die Gelsenkirchener Polizei aufgelöst. Die Gäste haben einen Migrations- und Zuwanderungshintergrund.

Zu den über 3700 Bußgeldverfahren, die in Gelsenkirchen bislang eingeleitet wurden, kommt jetzt noch eine stattliche Menge dazu. Polizisten haben am Sonntag, 18. April, eine nicht erlaubte private Grillparty aufgelöst - mit 70 Gästen. Sie haben einen Migrations- und/oder Zuwanderungshintergrund.

Partyteilnehmern in Gelsenkirchen drohen saftige Bußgelder

„Die genauen Hintergründe des unerlaubten Treffens sind uns noch nicht bekannt“, sagte Polizeisprecher Matthias Büscher am Montagvormittag. Als etwa ob alle Partygäste aus Gelsenkirchen kommen, in welcher Beziehung sie zueinander stehen und welcher Anlass hinter diesem großen Treffen gestanden hat, beispielsweise eine Geburtstags- oder Verlobungsfeier. Nach Angaben der Polizei handelte es sich um Gäste „aus dem Zuwanderermilieu und/oder um Teilnehmer mit Migrationshintergrund“.

Klar ist zudem, laut Bußgeldkatalog drohen den Teilnehmern ein Bußgeld von 250 Euro pro Kopf, dem Veranstalter sogar 500 Euro Strafe

Sozialgefälle als Indiz für hohe Corona-Infektionszahlen

Im Moment wird heftig darüber diskutiert, auf welche Ursachen die hohen Infektionszahlen zurückzuführen sind. In Quartieren, wo viele große Familien leben, die Arbeitslosigkeit sowie der Migrantenanteil hoch sind, sind die Infektionszahlen deutlich höher als in bürgerlichen Stadtvierteln. Allerdings fehlen dazu genaue Daten.

Partygäste saßen dicht beieinander und trugen keine Schutzmaske

Gegen 14.30 Uhr wurden die Einsatzkräfte am Sonntag zur Rotthauser Straße gerufen, wo in einer Wohnung und in einem Hinterhof die rund 70 Personen eng beieinander und ohne Mund-Nasen-Schutz feierten.

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Von einem 20-jährigen Beteiligten mit rumänischen Pass, der über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, erhoben die Beamten eine Sicherheitsleistung und erteilten ihm einen Platzverweis. Auch gegen diverse andere Partygäste fertigten die Polizisten Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz, ehe sie die Veranstaltung auflösten.