Gelsenkirchen. Arbeitsgericht Gelsenkirchen entschied: Ex-Profi Levan Kenia muss Steuern an Schalke zurückzahlen. Versäumnisse des Vereins.

Zumindest vor dem Arbeitsgericht konnte Schalke 04 jetzt Pluspunkte sammeln. Der ehemalige Profi Levan Kenia, der zwischen 2008 und 2012 in Schalke kickte, muss 6835 Euro Lohnsteuer an seinen ehemaligen Verein nachzahlen. Der Kicker hatte einen Dienstwagen genutzt, den geldwerten Vorteil aber nicht versteuert. Bei einer Betriebsprüfung zwischen 2014 und 2017 waren den Finanzbeamten die nicht korrekten Angaben über die Jahre 2010 und 2012 aufgefallen. Schalke hatte die Steuerschuld des Profis nach Erhalt eines Haftungsbescheides 2017 an das Finanzamt überwiesen.

S04-VIP-Karten zum Spottpreis: Schätzwert liegt um das Zehnfache höher

Der Hintergrund: Bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung über die Jahre 2010-12 hatte die Finanzbehörde bei Schalke erhebliche Posten gefunden, die nicht ordnungsgemäß versteuert worden waren. Unter anderem ging es um VIP-Vorzugskarten für die Profikicker und die Überlassung von Fahrzeugen. So hatte der Verein Spielern und deren Angehörigen VIP-Karten zwischen 35 und 40 Euro zur Verfügung gestellt.

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Die begehrten Tickets garantieren nicht nur beste Plätze, sondern ermöglichen auch den Zugang zum Blauen Salon und La-Ola-Club nebst exquisiten Speisen und Getränken. Das Finanzamt hatte den Wert pro Karte auf 300 Euro geschätzt. Auch Levan Kenia hatte die begehrten Tickets erworben. Mit dem Erwerb von Luxuskarten liegt er mit seinem ehemaligen Verein noch im Rechtsstreit, wer die Verantwortung für die nicht korrekt berechnete Lohnsteuer zu tragen hat.

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Levan Kenia, hier noch im Trikot und in Diensten des FC Schalke 04.
Levan Kenia, hier noch im Trikot und in Diensten des FC Schalke 04. © WAZ FotoPool | Christoph Reichwein

Im konkreten Fall der Autoüberlassung tat sich das Gericht schwer, eine eindeutige Rechtsgrundlage zu finden. Doch auch dann, wenn ein Versäumnis seitens des Vereins vorliege, nicht richtig abgerechnet zu haben, sei der Steuerschuldner immer der jeweilige Arbeitnehmer, meinte die Kammer. Deshalb könne sich der Arbeitgeber auch die Steuerschuld seines Angestellten zurückholen. Auch im Nachhinein, so das Gericht, hätte der Spieler gegen den Haftungsbescheid vorgehen können.

Levan Kenias Rechtsbeistand zum Vorgehen des FC Schalke 04: „Jetzt grätschen sie nach“

Der Rechtsvertreter des ehemaligen Profis wirft dem Verein vor, den Spieler nicht über einen möglichen Rechtsbehelf gegen den Bescheid des Finanzamtes informiert zu haben. Er sieht in dem Verhalten von Schalke 04 eine erhebliche Verletzung des arbeitsrechtlichen Vertrages und der Fürsorgepflicht . Erst 2019 sei sein Mandant, der vorher keinen Haftungsbescheid erhalten habe, informiert worden.

Der Rechtsvertreter Levan Kenias kommentierte den Rechtsstreit in der Fußballsprache: „Schalke 04 hat die Abrechnung für meinen Mandanten falsch berechnet, jetzt grätschen sie nach.“ Er hofft, seine Rechtsauffassung in der Berufung bestätigt zu bekommen.