Gelsenkirchen. Ostern soll sonnig werden: Viele Gelsenkirchener werden dann ins Freie wollen. Diese Corona-Regeln müssten die Menschen beachten.
Die Wetteraussichten für das Osterwochenende sind gut: Zwar soll es etwas kühler werden als zuletzt, aber die Meteorologen rechnen damit, dass es weitgehend sonnig wird. Das wird viele Menschen ins Freie locken – die Aktivitäten werden aber durch die aktuelle Corona-Verordnung des Landes eingeschränkt. Hier ein Überblick darüber, was in Gelsenkirchen erlaubt ist und was nicht.
Im öffentlichen Raum dürfen sich seit dem 29. März Personen aus einem Hausstand mit einer weiteren Person treffen. Über Ostern werden diese Regeln allerdings etwas gelockert: Vom 1. bis zum 5. April dürfen sich maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen treffen – Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten, unabhängig von ihren Wohnverhältnissen, als ein Haushalt.
Für diese Gelsenkirchener Einrichtungen ist ein Schnelltest notwendig
Museen,die Zoom Erlebniswelt und ähnliche Einrichtungen können mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit besucht werden. Voraussetzung dafür ist in Gelsenkirchen seit dem 29. März ein tagesaktueller negativer Schnelltest. Das negative Testergebnis muss über ein vom Testzentrum ausgestelltes, gesondertes Formular bestätigt werden. In der Zoom Erlebniswelt gilt das allerdings nur für die Tierhäuser, das Außengelände darf ohne Schnelltest besucht werden.
Auch für den Einzelhandel am Karsamstag gelten die seit Montag gültigen Regeln. Auch hier gilt: Wer einen Termin zum „Click and Meet“-Einkauf gemacht hat, braucht einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Für Supermärkte und Läden des täglichen Bedarfs gilt diese Regel allerdings nicht.
KOD ist am Wochenende im Einsatz
Stadtsprecher Martin Schulmann wies darauf hin, dass der Kommunale Ordnungsdienst auch am Wochenende in normaler Besetzung in der Stadt unterwegs sei, um die Einhaltung der Regeln zu überwachen. „KOD-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter werden dann natürlich vor allem dort vor Ort sein, wo mit vielen Menschen zu rechnen ist – also in den Parks und Grünanlagen der Stadt“, so Schulmann. Auch beispielsweise die neue Marina am Hafen Bismarck werde ein Schwerpunkt der Kontrollen sein.
Wenn Bürgerinnen und Bürger beobachten, dass gegen diese Regeln verstoßen wird, sollten sie sich an die Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes unter 0209 169-3000 wenden. Die sei auch am Wochenende besetzt, so Schulmann. Er wies noch einmal darauf hin, dass die Notrufnummern von Polizei und Feuerwehr (110 und 112) ausschließlich für Notfälle benutzt werden sollten, wenn also jemand eine Straftat beobachtet oder einen medizinischen Notfall hat.
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