Gelsenkirchen. Neue Schutzverordnung: Bei einer Inzidenz von über 100 tritt die Notbremse in Kraft. Doch es gibt Ausnahmen. Das gilt jetzt für Gelsenkirchen.

Ab Montag, 29. März, gilt eine neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Städte und Kommunen mit Inzidenzwerten über 100 sollen demnach mit den Schutzmaßnahmen auf den Stand vom 8. März zurück. Die Notbremse tritt in Kraft. Allerdings: Lokale Verordnungen, kommunale Allgemeinverfügungen, sind dennoch möglich. Was bedeutet das für Gelsenkirchen?

Gelsenkirchen: Trotz hoher Inzidenz soll es keine Verschärfungen der Maßnahmen geben

Wie die Stadtverwaltung jetzt bekannt gab, soll es in Gelsenkirchen keine Abkehr von den aktuell geltenden Regelungen und Öffnungen geben. Das heißt konkret: Einkaufen in den Geschäften oder ein Besuch im Zoo oder Museum soll dennoch möglich sein. Die Bedingung, die daran geknüpft ist, ist die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses. Wer das nicht vorweisen kann, darf die Einrichtungen nicht nutzen. Über das Wochenende will der Krisenstab nun eine neue Allgemeinverfügung erarbeiten, die die Aufhebung der Notbremse im Detail regelt. Die Verfügung wird am Montag veröffentlicht und tritt Dienstag in Kraft.

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„Wir haben in unserer Stadt deutlich mehr als 70 Angebote für Schnelltests. Damit erfüllen wir die Anforderungen des Landes“, so Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff am Freitagnachmittag. „Dies ist die Voraussetzung, dass die Notbremse wieder gelöst werden kann. Hiervon wollen wir Gebrauch machen“, so Wolterhoff weiter.

Laut der Schutzverordnung gibt es allerdings einen wichtigen Unterschied im Gegensatz zu den NRW-Modellregionen wie beispielsweise Köln, Aachen, Warendorf oder Winterberg: Darüber hinaus gibt es keine weiteren Öffnungsschritte, etwa für Restaurants, Cafés oder Bars.

Gelsenkirchens Krisenstableiter Luidger Wolterhoff hatte schon Mitte März im Gespräch mit unserer Redaktion deutlich gemacht: „Der Inzidenzwert ist wichtig, um eine Vergleichbarkeit des Infektionsgeschehens vor allem mit unseren Nachbarstädten herzustellen, und er ist auch wichtig, um die Geschwindigkeit der Ausbreitung ablesen zu können und gegebenenfalls frühzeitig Schutzmaßnahmen zu treffen“, so Wolterhoff.

Fraglich, ob die Inzidenz wirklich noch als Messgröße herangezogen werden kann

Doch der Sieben-Tage-Wert allein sei eben nicht alles entscheidend, bestätigt der ehemalige Gesundheitsdezernent. Aufgrund der fortschreitenden Impfung der Risikogruppen infizieren sich nun eher jüngere Menschen, die aber selten schwer erkranken. 229 der 356 Corona-Todesfälle in Gelsenkirchen waren älter als 80, nur 19 waren jünger als 60.

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Somit ist zunehmend fraglich, ob die Inzidenz wirklich noch als Messgröße für das Stilllegen des öffentlichen Lebens herangezogen werden kann oder ob dies angesichts der psychischen, sozialen und finanziellen Schäden nicht unverhältnismäßig ist.