Weil er seinen Wagen so parkte, dass er am nächsten Tag wegfahren konnte, muss ein Gelsenkirchener jetzt 15 Euro bezahlen. Er wehrt sich.
Dass „seine“ Beckeradstraße nicht zu den ersten Straßen in Gelsenkirchen gehört, die nach den Schneefällen vom vergangenen Wochenende geräumt werden, dafür hat Marcel Hackbarth durchaus Verständnis. Zwar ist die Straße am Buerschen Berg sicherlich eine der steilsten in der Stadt, aber eben keine Hauptstraße. Sehr viel weniger Verständnis hatte Hackbarth dagegen für das „Knöllchen“, das am Mittwoch hinter dem Scheibenwischer seines Autos klemmte.
Der Grund für den Strafzettel: Marcel Hackbarth hatte, genau wie einige andere Autofahrer an der Straße auch, sein Fahrzeug entgegen der Fahrtrichtung geparkt. Dafür hätte er aber einen Grund gehabt, wie er sagt. „Wenn das Auto in Fahrtrichtung bergauf steht, kommt man auf der vereisten Straße nicht weg, die Steigung ist zu groß.“ Also hatte er das Auto in Richtung bergab geparkt, um am nächsten Tag von der Stelle zu kommen – weil auf der Seite der Straße, wo das erlaubt ist, schon alle Parkplätze belegt waren, parkte er auf der anderen Seite, gegen die Fahrtrichtung.
Das sagt die Stadt Gelsenkirchen zu dem Vorfall
Dass das nicht erlaubt ist, weiß Marcel Hackbarth. Trotzdem hätte er gehofft, dass die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Fall und unter diesen besondern Umständen Gnade vor Recht ergehen lassen. „Einerseits ist die Straße nicht geräumt, und selbst die Müllwagen kommen den Berg nicht hoch“, beschwert er sich. Gemeinsam mit einigen Nachbarn hätte er selbst dafür sorgen müssen, dass die Autos wieder fahrbereit sind. „Auf der anderen Seite werden aber dennoch Knöllchen verteilt.“ 15 Euro soll Marcel Hackbarth jetzt zahlen, ebenfalls 15 Euro will die Stadt von seiner Ehefrau haben, die auch falsch herum geparkt hatte.
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Die Stadt Gelsenkirchen bestätigte auf Nachfrage, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Mittwoch in der Beckeradstraße unterwegs waren und Strafzettel verteilt hätten. Allerdings seien sie nicht aus eigenem Antrieb gekommen. „Ein Anwohner der Beckeradstraße hat uns angerufen und sich über die falsch geparkten Fahrzeuge beschwert“, erklärte Stadtsprecher Martin Schulmann. In diesem Fall hätte die Stadt keine Wahl gehabt: Sie sei verpflichtet gewesen, vorbeizuschauen und Verstöße auch zu ahnden. „Normalerweise gehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in so einer Ausnahmesituation mit Fingerspitzengefühl zu Werk“, so Schulmann. In diesem Fall sei das aber eben nicht möglich gewesen.
Schulmann wies darauf hin, dass die Empfänger der Strafzettel selbstverständlich das Recht hätten, Einspruch gegen die Verwarnung einzulegen. Marcel Hackbart kündigte bereits an, dass er das auf jeden Fall tun werde.
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