Gelsenkirchen. Neubau-Projekt in Gelsenkirchen-Hassel: Aussage von Bauherr Bükrücü sei nicht nachvollziehbar. Verwaltung habe Genehmigung vor Pandemie erteilt.

Die Stadtverwaltung weist den Vorwurf von Bauherr Ilhan Bükrücü im WAZ-Bericht vom 9. Februar zurück, sie habe den Bauantrag für sein Neubauprojekt am Hasseler Markt wegen „coronabedingter“ Personalprobleme nicht zeitnah erteilen können. Damit hatte er auf Anfrage dieser Redaktion den verzögerten Baustart um ein Dreivierteljahr begründet. Demgegenüber betont Lutz Kalkstein, Referatsleiter Bauordnung und -verwaltung: „Die Genehmigung wurde nach Vorliegen der letzten nachzureichenden Unterlagen sofort erteilt.“

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Der Bauantrag zur Errichtung eines Gebäudes mit Kurzzeitpflege für 15 Bewohner, Seniorenappartements, Backshop/Café und Tiefgarage sei am 21. März 2019 gestellt worden, so Kalkstein. „Letzte fehlende Unterlagen zum Brandschutz wurden durch den Antragsteller am 26. September 2019 nachgereicht. Die Baugenehmigung wurde sodann am 15. Oktober 2019 erteilt – also deutlich vor Beginn der Pandemie.“

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Daher sei „die Aussage von Herrn Bükrücü in der Zeitung in keiner Weise nachzuvollziehen.“ Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung hätten das Antragsverfahren im Jahr 2019 eng begleitet, stellt die Verwaltung in einer Pressemitteilung vom späten Mittwochnachmittag, 10. Februar, heraus. Die Redaktion hatte die Stadt am Montagvormittag, 8. Februar, um eine entsprechende Stellungnahme zu Bükrücüs Vorwurf gebeten – aber bis Mittwochnachmittag nicht erhalten.

*Aktualisierung, 11. Februar, 12.45 Uhr: Grund dafür sei gewesen, dass der zuständige Sachbearbeiter nicht vorher zu erreichen gewesen wäre, wie ein Stadtsprecher am Donnerstag mitteilte. Außerdem sei die selbe WAZ-Anfrage schon vor einem Monat beantwortet worden. Das stimmt, das hätte der Redaktion auffallen müssen.