Gelsenkirchen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verzeichnet eine Zunahme der Verfahren gegen die Corona-Einschränkungen. Um diese Fälle handelt es sich.
Wer heute über die Bahnhofstraße schlendern will, darf sich nicht ohne Schutzmaske auf der Gelsenkirchener Einkaufsmeile bewegen. Die meisten Bürger halten sich an die strengen Regeln, die die Stadt im Zuge der Corona-Schutzverordnung aufgestellt hat. Doch Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen spüren, dass der Widerstand gegen Maßnahmen auch im gemäßigten Lockdown zunimmt. Zwischen März und November gingen 163 Klagen ein. Kläger wehren sich gegen Auflagen, halten sie für übertrieben, fühlen sich eingeschränkt in ihrer persönlichen Entscheidungs- und Bewegungsfreiheit.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: 163 Klagen gegen die Corona-Maßnahmen
In den meisten Fällen haben es die Kammern mit Eilverfahren zu tun, in denen Kläger einstweiligen Rechtsschutz begehren. „Überwiegend“, weiß Pressesprecher Wolfgang Thewes, „richten sich die Klagen gegen Quarantäne-Anordnungen und die Maskenpflicht .“ Die Gerichte, sagt Thewes, müssten im Rahmen des Abwägungsprozesses darüber entscheiden, was Bürgern an Einschränkungen zugemutet werden könne. Überragende Bedeutung habe bei der Frage der Verhältnismäßigkeit von Entscheidungen auch die Zunahme der Zahlen. So sieht Wolfgang Thewes das öffentliche Interesse oft auch schwerer gewichtet als das Einzelinteresse.
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Die Liste der Einschränkungen, die Bürger nicht akzeptieren wollen, ist lang. Mal geht es um die Schließung von Gastronomie- und anderen Dienstleistungsbetrieben, mal um Versammlungsverbote, die Beeinträchtigung von Prüfungen beim Berufseinstieg oder auch um Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen wie auch um Besuchsrechte in Pflegeheimen . Die meisten Anträge wurden von verschiedenen Kammern zurückgewiesen oder an das Oberverwaltungsgericht verwiesen, wenn Kläger die Corona-Schutzverordnung generell nicht akzeptierten.
Gericht rechnet mit Zunahme an Klagen
Im Verwaltungsgericht rechnet man in den nächsten Wochen mit einer Zunahme an Klagen . Das Gericht, berichtet Presserichter Wolfgang Thewes, sei in der Lage, effektiven Rechtsschutz zu gewähren und zeitnah zu entscheiden.
Der Sitzungsbetrieb läuft normal weiter. Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht den Richterinnen und Richtern mit dienstlichen Laptops auch die Arbeit im Home Office.
Bordellbesitzer scheitert – er wollte die Grundsteuer erlassen bekommen
So scheiterten besorgte Eltern beispielsweise mit ihrer Klage, ihr Kind von der Schulpflicht befreien zu lassen. Keinen Erfolg hatte zunächst auch ein Bordellbesitzer, der wegen Schließung seiner Einrichtung die Grundsteuer erlassen bekommen wollte. Auch die Anordnung von Corona-Tests mussten Kläger als rechtens hinnehmen. Erfolglos blieb auch der gerichtlich angestrebte Widerstand von Klägern gegen die Allgemeinverfügung durch die Stadt Gelsenkirchen wie auch durch Nachbarstädte zu Kontaktverboten.
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Abschminken konnte sich ein Sportfreund die Nutzung eines Segelbootes auf dem Vereinsgelände. Auch zu einer nachträglichen, nicht genehmigten Nottrauung in einer katholischen Kirche konnte das Gericht dem Brautpaar nicht verhelfen.
Einen Teilerfolg hatte ein Obdachloser erzielt , der in einer Schlafstelle auf einen Abstand von 1,50 Meter zum Mitbewohner bestand. Das Gericht gab ihm Recht, auf den Abstand bestehen zu können, schloss allerdings seinen geforderten Aufenthaltsanspruch auch am Tage aus.
Für Eltern eines schwerstbehinderten Kindes hatte sich der Weg zum Gericht ebenfalls gelohnt. Das Kontaktverbot wurde teilweise aufgehoben. Die Eltern dürfen ihr Kind täglich drei Stunden besuchen, müssen aber eine Schutzmaske tragen.
Gelsenkirchener klagt gegen noch nicht erfolgte Verfügung
Ein besonders voreiliger Gelsenkirchener Bürger wurde vom Gericht ausgebremst. Er hatte schon in Voraussicht möglicher Ausgangssperren in Gelsenkirchen gegen eine gar nicht erfolgte Verfügung durch die Stadt geklagt. Seinen Antrag wies das Verwaltungsgericht als unzulässig zurück.
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