Gelsenkirchen. Das Ordnungsamt der Stadt Gelsenkirchen hatte in den letzten Monaten wegen der Corona-Verordnungen viel zu tun. Die Bußgeldbilanz der Stadt.
Deutschlandweit steigt die Zahl der Corona-Neuinfizierten weiter deutlich an. Zuletzt zählten die Gesundheitsämter der Republik gar so viele neue Covid-Erkrankte wie im April. In Gelsenkirchen wurde der kritische Wert von 35 Neuinfenktionen binnen sieben Tagen je 100.000 Einwohner überschritten.
Als Reaktion darauf wurde die Anzahl der zulässigen Gäste bei privaten Feiern in der Stadt von 150 auf 50 begrenzt. Für Feste, die in gewerblich vermieteten Räumlichkeiten stattfinden, muss der Veranstalter eine Liste mit den Daten der voraussichtlichen Teilnehmenden vorlegen. Darüber hinaus richtet die Stadt den „dringenden Appell“ an ihre Bürger, in privaten Räumlichkeiten Feten nur noch mit höchstens 25 Teilnehmern zu veranstalten.
Denn, so heißt es unisono aus den Gesundheitsämtern der von Corona stärker betroffenen Städten, eine bedeutende Ansteckungsgefahr gehe zur Zeit vor allem vom „heimischen Partykeller“ aus. Viele Menschen nähmen es dort mit dem Abstand und dem Mund-Nasen-Schutz nicht mehr so Ernst.
Die neue Allgemeinverfügung gilt in Gelsenkirchen solange, bis der Inzidenzwert sieben Tage in Folge unter 35 liegt. Die strengeren Maßnahmen sollen verhindern, dass der Wert über 50 steigt. Denn dann drohen noch einschneidendere Maßnahmen, bis hin zu einem lokalen Lockdown.
1379 Verstöße gegen Coronaschutzverordnungen in Gelsenkirchen geahndet
Diese Szenarien möchte nicht nur die Stadt möglichst vermeiden, auch die Bundeskanzlerin wird nicht müde, davor zu warnen, dass „wir alles aufs Spiel setzen, was wir uns monatelang erarbeitet haben“. Deshalb laute das Gebot der Stunde: Härte zeigen. Merkel will „die Zügel anziehen“, wie sie jüngst erklärte. Die Bundeskanzlerin meint damit, dass die Regeln in der Pandemie – Masken tragen, Abstand wahren, Quarantäne einhalten – „sehr konsequent durchgesetzt werden müssen“. Sie sei daher „sehr dankbar“, wenn durch die kommunalen Ordnungsdienste Bußgelder verhängt werden.
Zwischen Scholven und Rotthausen jedenfalls wurden seit Inkrafttreten der ersten Coronaschutzverordnung im Frühjahr insgesamt 1379 Verstöße geahndet, zu denen jeweils ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde (Stand 2. Oktober). In der Summe geht es dabei um einen Betrag von insgesamt 443.665 Euro.
55 Personen wurden wiederholt beim Regelverstoß erwischt – sie müssen 48.750 Euro zahlen
In 55 Fällen geht es sogar um Wiederholungstäter. Sie wurden zum zweiten, dritten oder sogar zum vierten Mal dabei erwischt, wie sie gegen die Coronaschutzverordnungen verstießen. Ihr Anteil an den bisher verhängten Bußgeldern macht satte 48.750 Euro aus.
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Momentan und zuletzt am häufigsten gäbe es Verstöße in der Gastronomie und gegen die dortigen Hygienevorschriften, vor allem wegen nicht eingehaltener Abstände, unzureichend geführter Kontaktlisten oder nicht getragener Masken, sagt ein Sprecher der Stadt.
Deshalb erklärt die Stadt abermals, dass Kunden, die die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch nach Aufforderung nicht beachten, vom Personal aus den Geschäftsräumen zu verweisen sind. Gewerbeaufsicht und Kommunaler Ordnungsdienst werden auch weiterhin kontrollieren, heißt es aus dem Rathaus. Und weiter: „Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 2000 Euro folgen.“
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