Gelsenkirchen. In Gelsenkirchen ist ein Zweijähriger ertrunken. Seine Tante steht vor Gericht, die Mutter verweigert die Aussage – nun soll das Urteil fallen.

Wer ist schuld am tragischen Tod eines syrischen Jungen im Gelsenkirchener Sportparadies? Der kleine Ahmed war am 10. Juni vergangenen Jahres, vier Tage vor seinem dritten Geburtstag, im Becken des Gelsenkirchener Sportparadieses ertrunken. Wegen fahrlässiger Tötung muss sich Tamara S., die Tante des Kindes, vor Gericht verantworten. Am Mittwoch soll nun das Urteil fallen.

Sie hatte mit der Mutter, die ebenfalls im Bad war, vereinbart, auf das Kind aufzupassen. Die aus Syrien stammende Mutter stand nach Aussage der Angeklagten unter Betreuung des Jugendamtes. Am zweiten Verhandlungstag sollte die Mutter (24) des Kindes aussagen.

Gelsenkirchen: Zweijähriger ertrunken – Urteil steht aus

Am ersten Verhandlungstag Mitte September war sie nicht erschienen. Sie entschuldigte sich und legte dem Gericht nachträglich ein Attest vor. Darin steht unter anderem, dass sie die Folgen des Unfalls psychisch stark mitnähmen und sie unter einem posttraumatischen Belastungssyndrom leide.

Das Gericht hatte erwartet, dass es durch die Aussagen der Mutter mehr über die Einzelheiten der vereinbarten Aufsichtspflicht erfahren würde. In dem Bereich, in dem der Junge auf dem Beckenboden gefunden worden ist, beträgt die Wassertiefe 1,10 Meter. Ahmed war 1,07 Meter groß.

An diesem Tag geht es mit dem Prozess weiter

Die zierliche Frau berät sich nach dem Hinweis des Vorsitzenden, auch die Aussage verweigern zu können, lange mit der Dolmetscherin. Schließlich entscheidet sie sich, als Schwester der Angeklagten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Und dennoch könnte ein kleiner Hinweis der 24-Jährigen den Prozessverlauf beeinflussen. Sie ergänzte ihren Satz „ich sage nicht aus“ mit dem Hinweis, „aber meine Schwester hat keine Schuld“. Um dieses Detail der eigentlichen Nichtaussage bewerten zu können, will das Gericht einen weiteren Zeugen vernehmen. Der sollte bereits aussagen, war aber nicht erschienen.

Nun soll die Frage, wer für den Tod des Jungen verantwortlich gemacht werden kann, endgültig am Mittwoch (28. Oktober) geklärt werden. Der Zeuge, dem das Gericht 500 Euro Ordnungsgeld aufbrummte, soll notfalls vorgeführt werden.

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