Gelsenkirchen. Tierfreunde befürworten Vorstoß von Ministerin Klöckner: Vorgaben für Großzüchter seien sinnvoll. Privat kommen sie Pflichten nach.
Muss man in einem Gesetz regeln, wie oft und wie lange ein Hund ausgeführt werden muss? Ja, meint Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft – und sorgt mit ihrem Vorstoß für Diskussionen unter örtlichen Tierschützern und Hundehaltern. „Im Grunde genommen ist der Ansatz gut“, meint Tierheimleiter Thorsten Wiese. „Die Durchführung aber ist unmöglich. Wer will das denn kontrollieren?“
Zweimal täglich Auslauf, insgesamt mindestens eine Stunde, das sieht die Gesetzesnovelle, eine Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung, vor und meint das klassische „Gassigehen“ wie auch den Freilauf im Garten. „ Es gilt, eine artgerechte Haltung von Hunden sicherzustellen. Die Anforderungen an ihre Haltung passen wir nun an Empfehlungen von Experten an“, so die Bundesministerin.
Gelsenkirchener befürwortet strengere Vorgaben für Großzüchter
„Frau Klöckner will das in ein Gesetz packen, was wir schon immer gemacht haben“, sagt Christian Schreiner. Der buersche Apotheker hat zu Hause sechs Dackel. Daher fühlt er sich von der Gesetzesinitiative auch nicht persönlich angesprochen. „Die ist nicht für Menschen wie uns gemacht“, weiß er sehr wohl, dass nicht jeder Hund optimal gehalten wird. „Ich finde es furchtbar, wenn Hunde nur in der Wohnung gehalten werden und dort den ganzen Tag allein bleiben müssen.“
Das Vorhaben, die Zucht auf maximal drei Würfe gleichzeitig einzuschränken, findet er zwar gut, es reiche aber noch nicht aus. „Es gibt Großzüchter, die haben sieben, acht Hündinnen mit Welpen. Das ist nur noch Masse und Gewerbe. Aber schon drei Würfe sind zu viel. Das sind drei Hündinnen mit im Schnitt jeweils fünf Welpen.“ Dem gerecht zu werden, das sei schon mehr als schwierig. Zumal die Gesetzesinitiative nun auch vorsieht, dass sich Halter vier Stunden täglich mit den Welpen beschäftigen müssen.
Tierarzt begrüßt Vorstoß gegen illegalen Welpenhandel
Auch das wird in der Stadt diskutiert. „Es ist toll, wenn man sich um die Tiere kümmert“, meint Thorsten Wiese. „Aber in erster Linie brauchen die Welpen in den ersten Wochen ihre Mutter, ihre Geschwister und gute Haltungsbedingungen.“ Zu pauschal findet Tierarzt und Tierschützer Dr. Hauke Holdefleiss dieses Stundenmaß. Seien die Welpen noch sehr jung, brauchten sie zuallererst Ruhe, seien sie älter, komme man mit vier Stunden nicht aus. „Natürlich müssen die Tiere auf den Menschen geprägt werden“, sagt er und vermutet: „Dieses Gesetz zielt ab auf illegalen Welpenhandel. Und da macht es dann Sinn.“
Dieses Ansinnen Klöckners vermutet auch Nicole Jones. Die buersche Unternehmerin und ihre Frau, Steffi Jones, leben zusammen mit vier Hunden. Gemeinsam machen sich die Frauen schon lange für den Tierschutz stark. „Ich hoffe, dass Frau Klöckner mit diesem Gesetz eine Handhabe haben möchte gegen die Vermehrer“, spielt sie an auf Zuchtbetriebe, auch in direkter Nachbarschaft Buers, wo Welpen eine Ware sind – und als solche behandelt und gehandelt werden. „Die werden gezüchtet mit Hündinnen, die nie raus kommen.“ An der Stelle mache ein solcher Gesetzestext Sinn. „Ich beobachte, wie viele Welpenhändler entdeckt werden, aber man kann nichts tun, weil es kein Gesetz dagegen gibt.“ Das könnte sich, so die Hoffnung, nun ändern.
>> Tierschutzhunde-Verordnung
Die vorgeschlagene Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung beinhaltet ein Ausstellungsverbot für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, und verschärft die Anforderungen an die Hundezucht. U.a. wird auch die Haltung an der Kette untersagt und der Auslauf vorgeschrieben.
Auch die Tierschutztransportverordnung wird geändert. So wird die zugelassene Dauer eines Nutztiertransportes innerhalb Deutschlands auf viereinhalb Stunden begrenzt – wenn nicht sichergestellt ist, dass während des ganzen Transportes die Temperatur von 30 Grad Celsius nicht überschritten wird.