Gelsenkirchen. Knapp 190.000 Gelsenkirchener erhalten in diesen Tagen ihre Wahlbenachrichtigung. Das bedeutet für die Zusteller der Deutschen Post Mehrarbeit.

Einige wenige Hundert Bürgerinnen und Bürger hatten sie bereits am vergangenen Samstag bei sich im Briefkasten liegen, der erste flächendeckend große Schwung ist aber erst am gestrigen Dienstag herausgegangen: Exakt 189.393 Wahlbenachrichtigungen für die am 13. September stattfindende Kommunalwahl liefert die Deutsche Post derzeit im Auftrag der Stadt Gelsenkirchen aus. Bis spätestens Ende dieser Woche sollen auch die letzten Exemplare zugestellt sein.

Jeder Zusteller in Gelsenkirchen trägt derzeit 1500 Briefe pro Tag mehr aus

Wer bis Samstag, 22. August, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, soll sich umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Gelsenkirchen in Verbindung setzen.
Wer bis Samstag, 22. August, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, soll sich umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Gelsenkirchen in Verbindung setzen. © Deutsche Post | Marco Stepniak

100 Zustellbezirke hat die Deutsche Post in Gelsenkirchen. Ebensoviele Zusteller sind an normalen Tagen im Stadtgebiet unterwegs, um Briefe, Karten und andere Post zu verteilen. „In diesen Tagen, wenn die Wahlbenachrichtigungen rausgehen, sind aber noch zehn zusätzliche Entlastungskräfte im Einsatz“, sagt Britta Töllner, Sprecherin der Deutschen Post mit Sitz in Düsseldorf. Sie sollen die etatmäßigen Kräfte tatkräftig unterstützen, denn derzeit hat jeder Postbote täglich rund 1500 Briefe extra in seinem Gepäck.

Die große Masse an Benachrichtigungen für die Gelsenkirchener Wahlberechtigten kam zunächst im Briefzentrum im Essener Stadtteil Vogelheim an. Dort wurde sie vorsortiert. Von dort ging es weiter zu den drei Gelsenkirchener Zustellstützpunkten an der Husemannstraße in der Altstadt, an der Königswiese in Buer und an der Buerer Straße in Horst, wo sie dann von den Zustellern übernommen werden. Für jeden von ihnen fällt laut Britta Töllner wegen der Wahlbenachrichtigungen etwa eine Stunde Mehrarbeit pro Tag an.

Einige wenige Wahlbenachrichtigungen können im ersten Anlauf nicht zugestellt werden

Bei den hochsommerlichen Temperaturen kommen die Zusteller natürlich ganz schön ins Schwitzen. Die Deutsche Post stellt als Arbeitgeber aber die passende Dienstkleidung – kurze Hosen für die Herren und Sonnenschutzkappen für alle inklusive. Nicht oft, aber regelmäßig komme es vor, so die Post-Sprecherin, dass die Wahlbenachrichtigungen nicht zugestellt werden können. Das liegt manchmal an fehlenden Namensschildern auf Briefkästen, manchmal an kurzfristigen Umzügen.

Corona: Post und Stadt Gelsenkirchen rechnen mit deutlich mehr Briefwählern

„Wer bis Samstag keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, der sollte sich schnellstens mit unserem Wahlamt in Verbindung setzen“, erklärte Stadtsprecher Martin Schulmann auf Anfrage dieser Zeitung. Dieses ist telefonisch erreichbar unter: 0209/169 40 25. Bei der Kommunalwahl gebe es mit knapp 190.000 stets die meisten Wahlberechtigten, weil hier auch 16- und 17-Jährige sowie Bürger aus anderen EU-Staaten ihr Kreuz machen dürfen. Bei der Europawahl 2019 gab es 172.667 Wahlberechtigte, bei der Bundestagswahl 2017 waren es 175.210. Das Plus liegt aber auch am Zuzug. Laut Stadtsprecher Schulmann zählt Gelsenkirchen inzwischen wieder rund 265.000 Einwohner.

Die Post rechnet laut Sprecherin Töllner aufgrund der Corona-Pandemie mit einem deutlichen Anstieg bei den Briefwählern. Diese können ihre Wahlunterlagen online bei der Stadt ordern oder aber per Post mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung. „Dafür wird aber Porto fällig“, so Töllner. Die ausgefüllten Stimmzettel und die anderen Briefwahlunterlagen können die Bürger hingegen kostenfrei in den Briefkasten einwerfen. „Das rechnen wir dann mit der Stadt ab“, so Töllner.

Wahl des Integrationsrates in Gelsenkirchen

Am 13. September findet auch die Wahl zum Integrationsrat statt. Wahlberechtigt sind alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, Deutsche mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung sowie Personen, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben und die mindestens 16 sind und in Gelsenkirchen ihren Hauptwohnsitz haben.