Gelsenkirchen. Die Brandwarnung hat die Stufe III erreicht. Das bedeutet: Ab sofort gilt im Gelsenkirchener Stadtgebiet ein öffentliches Grill- und Feuerverbot.
Ab in den Park und den Einmal-Grill angefeuert: das ist nicht nur offiziell (eigentlich) untersagt, sondern wird zum Wochenende nun noch einmal von der Stadtverwaltung Gelsenkirchen ausdrücklich offiziell verboten.
Im Gelsenkirchener Stadtgebiet besteht erhöhte Brandgefahr
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„Wegen der andauernd hohen Temperaturen und der aktuellen Trockenheit besteht im gesamten Stadtgebiet eine erhöhte Brandgefahr. Die Stadt Gelsenkirchen untersagt daher ab sofort mit einer Sonderverfügung das Grillen auf öffentlichen Anlagen und Plätzen sowie das Entzünden von Feuerwerken im gesamten Stadtgebiet“, teilt die Pressestelle der Stadt mit.
Das Verbot tritt jeweils in Kraft, sobald der sogenannte Graslandfeuerindex oder der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes eine Gefahrenstufe größer drei erreicht. Das sei in Gelsenkirchen aktuell der Fall. Der Graslandfeuerindex (GLFI) beschreibt die Feuergefährdung von offenem, nicht abgeschattetem Gelände mit abgestorbener Wildgrasauflage ohne grünen Unterwuchs. Er zeigt das witterungsbedingte Feuerrisiko in 5 Gefahrenstufen an.
Bei Verstößen drohen bis zu 100 Euro Strafe
Sobald die Stufe drei erreicht ist, kann sich der kleinste Funke von Grills oder Lagerfeuern zu einem Großbrand ausweiten. Verstöße gegen die Regelungen können mit einem Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro geahndet werden.
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