Geldstrafen für Maskenverweigerer im ÖPNV: Die Vestische, in Herten und Gelsenkirchen unterwegs, begrüßt die Regelung.

Die Ankündigung von NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst, Maskenverweigerer im ÖPNV zukünftig mit einem Bußgeld von 150 Euro zu bestrafen, findet bei der Vestischen Zustimmung. Die Verkehrsbetriebe begrüßen diesen Vorstoß ausdrücklich.

„Das ist das von den Verkehrsunternehmen erhoffte Signal aus der Politik“, erklärt Vestische Geschäftsführer Martin Schmidt. „Ebenso hoffen wir auf eine praktikable Lösung in Form einer klaren Handlungsanweisung aus dem Ministerium.“

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Personal soll von Hausrecht Gebrauch machen, notfalls Polizei einschalten

Wer keine Maske trägt, muss den Bus verlassen. Die rund 750 angestellten Fahrer der Vestischen sowie das Personal der Fremdunternehmer werden darauf hingewiesen, dass sie Hausrecht haben und es bei Maskenverweigerern ab Montag, 10. August, auch rigoros und notfalls mithilfe der Polizei durchsetzen. Diese Verschärfung kann unter Umständen zu Verzögerungen im Linienverlauf führen.

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Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen oder können, sind von der Maskenpflicht befreit. Allerdings verlangt die Vestische dazu ein ärztliches Attest oder einen amtlichen Nachweis.

Zu Schulbeginn werden deutlich mehr Fahrgäste erwartet

Mit Schulbeginn am 12. August ist davon auszugehen, dass deutlich mehr Menschen die Linien der Vestischen nutzen. Deshalb hat die Vestische die Schuldezernate früh angeschrieben, um die Bedürfnisse der mehr als 200 Schulen abzufragen, und eine zeitliche Staffelung von Unterrichtsbeginn und -ende empfohlen.

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Allerdings stehen sowohl die Vestische, als auch die Schulen selbst vor der Ungewissheit, wie Unterrichtsalltag und Schülerströme konkret aussehen werden. Zur Planung des Einsatzwagenverkehrs braucht das Unternehmen einen Vorlauf von zwei Wochen, weshalb der Verkehrsdienstleister erst einmal nicht auf alle Sonderwünsche von Schulen eingehen kann.

Zum Beginn des neuen Schuljahrs werden aber alle einsatzfähigen Busse auf den Straßen sein. Außerdem plant der Nahverkehrsbetrieb, kurzfristig Fahrzeugkontingente bei Fremdunternehmen anzumieten.