Gelsenkirchen. In den Ev. Kliniken Gelsenkirchen war das Kopftuch Kündigungsgrund. In einem St. Augustinus-Haus dürfte die Schwester auf der Station arbeiten.

Eine Schwester, die im Dienst Kopftuch trägt? Das wäre in St. Augustinus-Häusern in Gelsenkirchen kein Problem, sagt Sönke Thomas, Verwaltungsdirektor des Sankt Marien-Hospitals Buer. „Wir haben für uns seit etlichen Jahren eine klare Linie“, die der Verwaltungsrat grundsätzlich mitgetragen habe. Bei einer Muslimin, die im Haus mit Kopftuch arbeitet, würden „wir deshalb auch keinen Unterschied machen zwischen beispielsweise einer Oberärztin oder einer Pflegekraft.“ Einheitliche Kopftücher würden dabei sogar vom Haus gestellt, als „Teil der Arbeitskleidung“.

Gelsenkirchener Krankenhaus sucht Pflegekräfte

Die in den Evangelischen Kliniken gekündigte 42 Jahre alte Muslimin hätte also in Buer eine Chance auf eine neue Anstellung in einem katholischen Krankenhaus. Thomas: „Sie kann sich bewerben. Pflegekräfte sind gesucht, gerade Bewerber mit mit viele Erfahrung.“

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Die 42 Jahre alte Krankenschwester klagte vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen (WAZ berichtete) gegen die fristlose Kündigung. Die Muslimin, Mutter von drei Kindern, trug neuerdings bei ihrer Arbeit in den Evangelischen Kliniken Kopftuch. Darauf kündigte ihr der Arbeitgeber nach zwei vorangegangenen Abmahnungen im Februar 2020 – er sieht einen Verstoß gegen die Loyalitätsrichtlinien und christlichen Werte des Hauses. Die Zweite Kammer des Arbeitsgerichts wies die Klage der Frau ab. Die Richter werten die Satzung des Diakonischen Trägers höher als das Persönlichkeitsrecht der Klägerin.

Bei der Stellenbesetzung geht es um „hohe Fachlichkeit und Haltung“

Im St. Marien-Hospital wurde die Satzung angepasst, auch Scheidung und erneute Eheschließung seien laut Thomas keine Ausschlussgründe, ebenso nicht-gleichgeschlechtliche Beziehungen. Es gehe bei der Stellenbesetzung allein um die „hohe Fachlichkeit und die Haltung“ der Bewerber, nicht um ihren Glauben oder Nicht-Glauben, so der Verwaltungsdirektor. Ein „No-go“ für eine Weiterbeschäftigung nennt Thomas denn aber auch – den „Austritt aus einer christlichen Kirche“.