Gelsenkirchen. Trotz Verbot füttert ein Gelsenkirchener regelmäßig Stadttauben. Es hagelte Bußgeldbescheide. Er will nicht zahlen und steht erneut vor Gericht.

Für Guido R. könnte die Liebe zu Tauben sehr teuer werden. Er füttert die Tiere trotz eines Verbots durch die Stadt regelmäßig. Immer wieder hagelte es Bußgeldbescheide. Vor dem Amtsgericht listet Richterin Sippl gleich 16 Fälle auf, in denen der 56-Jährige Einspruch eingelegt hatte, über die jetzt verhandelt wird. Mittlerweile hat sich der Betrag, den die Stadt fordert, auf 20.000 Euro summiert. Und noch sind längst nicht alle Einsprüche des Tierfreundes gegen städtische Bescheide vor Gericht gelandet.

Gelsenkirchener wirft der Stadtverwaltung vor, „geldgeil“ zu sein

Die Richterin wollte sich ein Bild von dem Mann machen, der seine Tierliebe auch weiter pflegt, obwohl ihm empfindliche Strafen drohen. Sie trifft auf einen hartnäckigen Tierfreund, der sagt, dass er auch weiterhin Tauben füttern werde. Der Stadt wirft er vor, „geldgeil“ zu sein und die „Tauben verhungern“ zu lassen. Die Stadt, erklärt ihm die Richterin, sei mit ihrem Fütterungsverbot auf der rechtlichen Seite, wie auch höchste Gerichte bestätigt hätten.

Breite Körnerbahnen wurden in der Vergangenheit immer wieder von Taubenfütterern in der Innenstadt – wie hier vor dem Musiktheater – gestreut. T
Breite Körnerbahnen wurden in der Vergangenheit immer wieder von Taubenfütterern in der Innenstadt – wie hier vor dem Musiktheater – gestreut. T © Kimerlis

Guido R. sieht in dem städtischen Verbot einen Verstoß gegen Normen des Tierschutzgesetzes. Nach seinem Verständnis entwickle die Stadt „einen blinden Hass“ gegen Tauben. Sie unterscheide beim Füttern auch nicht zwischen Speiseresten und Körnern. Er gebe den Tauben grundsätzlich nur Körnerfutter.

56-Jähriger gibt den Tauben grundsätzlich nur Körnerfutter

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Man merkt der Richterin an, dass sie Wege sucht, dem Taubenfreund Brücken zu bauen. So könnte er doch Mitstreiter für die Gründung von Taubenhäusern suchen. Dort wären die Bußgelder sicherlich sinnvoll investiert. Der 56-jährige ausgebildete Jurist bleibt hartnäckig. Er will weiterhin füttern, um zu verhindern, dass die Tauben verhungerten. Er sieht sich im Recht und sei erstaunt, welch kriminelle Energie Stadt und Staatsanwälte in seinen Fall investierten.

Die Richterin macht ihm deutlich, dass er mit seiner Hartnäckigkeit, weiter füttern zu wollen, den Kampf nicht gewinnen könne. Zum nächsten Termin will der Taubenfütterer mit seinem Anwalt erscheinen.

Oberverwaltungsgericht hat die Richtigkeit der Maßnahme bestätigt

Die drohende finanzielle Belastung für den Tierfreund könnte extreme Ausmaße erreichen. Zusätzlich zu den Summen, die beim Amtsgericht im Raum stehen, droht die Zahlung eines zusätzlichen Zwangsgeldes von über 20.000 Euro. Das Oberverwaltungsgericht in Hamm hat die Richtigkeit der städtischen Maßnahme bestätigt. Die Stadt könnte jetzt vollziehen. „Die Stadt ist dabei, mich finanziell zu ruinieren“, sagt Guido R. Wenn er das Geld nicht aufbringen kann, droht ihm sogar eine Haftstrafe. Der Kommentar des 56-Jährigen: „Das ist doch geisteskrank. Die schicken mich in den Knast und die Tauben verhungern.“

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