Gelsenkirchen. Die Kontrolle der Corona-Schutzverordnung läuft trotz der Lockerungen weiter. Die Gelsenkirchener Zwischenbilanz weist rund 800 Anzeigen aus.

Der Kommunale Ordnungsdienst bestreift nach wie vor regelmäßig die Stadtquartiere, um die geltenden Bestimmungen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu überprüfen. Unterstützt werden die Einsatzkräfte von der Gelsenkirchener Polizei. Die Zwischenbilanz: fast 800 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und Bußgelder in Höhe von mindestens 160.000 Euro.

Bis zum Montag, 4. Mai 2020, sind wegen des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung nach Angaben von Stadtsprecher Oliver Schäfer „789 Ordnungswidrigkeitanzeigen geschrieben worden.“ 353 dieser Anzeigen haben die städtischen KOD-Kräfte auf den Weg gebracht, 435 Beamte der Polizei.

Mindeststrafe: 200 Euro Bußgeld

Die Höhe des Bußgeldes ist abhängig von der Schwere des Verstoßes, mindestens jedoch werden 200 Euro fällig. Diese Strafe fällt an, wenn gegen das Versammlungsverbot von mehr als zwei Personen verstoßen wird – eine der am häufigsten festgestellten Zuwiderhandlungen. Hochgerechnet bedeutet das, dass seit der geltenden Einschränkungen Geldbußen in Höhe von mindestens 160.000 Euro in Gelsenkirchen verhängt wurden.

Realistisch ist, dass die Marke von 200.000 Euro bereits überschritten worden ist. Denn in der Zwischenbilanz enthalten sind auch Zweit-, Dritt- und Viertverstöße, sowie Verstöße aus den Bereichen Handel und Gastronomie. Da ist der Griff ins Portemonnaie gleich ein sehr tiefer. Im Handel und in der Gastronomie sind zuletzt Bußgelder bis zu 4000 und 5000 Euro verhängt worden.

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