Gelsenkirchen. Stadt und Polizei haben Zwischenbilanz gezogen bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung. Das Ergebnis: 300 Anzeigen, 84.000 Euro an Bußgeldern.
Stadt und Polizei haben erstmals während der anhaltenden Corona-Pandemie gemeinsam Zwischenbilanz gezogen und die Fälle von Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) aufgearbeitet. Das Ergebnis: 300 Anzeigen.
"Bislang sind 300 Ordnungswidrigkeitenanzeigen geprüft und zum Erlass eines Bußgeldbescheides verfügt worden", sagte Stadtsprecher Oliver Schäfer. Das sei der Stand von Dienstag, 7. April 2020, 14 Uhr. Die Fallzahl beinhalte auch die Anzeigen der Polizei, die durch das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung bearbeitet werden.
Zugrunde liegen dem überwiegenden Teil der Anzeigen Verstöße gegen Paragraf 12 der Corona-Schutzverordnung, wonach Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit verboten sind.
Gelsenkirchener Gastronomie und Handel: Bislang Bußgelder in Höhe von 24.000 Euro
Darüber hinaus wurden Verstöße gegen die Paragrafen 5 und 9 geahndet, unter diesen Punkten sind die Einschränkungen und Verbote in den Bereichen "Handel" und "Gastronomie" aufgeführt. Da hat es für eine Reihe von Lokalen und Betrieben in Gelsenkirchenbeachtliche Strafen gegeben - bis dato beläuft sich die Summe von Bußgeldern hier auf 24.000 Euro.
"Viermal ist dazu bislang eine Strafe in Höhe von 1000 Euro verhängt worden, zweimal in Höhe von 1500 Euro, dreimal in Höhe von 4000 Euro und einmal in Höhe von 5000 Euro", sagte Oliver Schäfer. Rechnet man die eingangs erwähnten 300 Anzeigen hinzu und legt 200 Euro Strafe zu Grunde für einen Verstoß gegen das Versammlungsverbot von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum, so steigt die Gesamtsumme der bislang verhängten Bußgelder auf 84.000 Euro.
Bei den Verstößen aus den Bereichen Handel und Gastromonie sind den Kontrolleuren unter anderem diese Zuwiderhandlungen aufgefallen: Verstöße gegen vorgeschriebene Schließungen, die Überschreitung der maximal zulässigen Anzahl von Kunden, die gleichzeitig in einem Geschäft sein dürfen, die Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern sowie Hygienemängel oder die unzureichende Einlasssteuerung vor Geschäften. Gewerbeaufsicht und Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) sahen sich zudem recht häufig gezwungen sogenannte "Gefährderansprachen zu halten".
Nachdem zuletzt das Wohn- und Gewerbequartier Hafen Graf Bismarck von zahlreichen Erholungssuchenden frequentiert worden ist, hat die Stadt ein Parkverbot von 22 bis sechs Uhr morgens verhängt.
Videobotschaft an die Gelsenkirchener von OB Baranowski
Vor dem langen Osterwochenende hat sich Oberbürgermeister Frank Baranowski mit einem Appell an Menschen in Gelsenkirchen gerichtet. In einer Videobotschaft fordert er dazu auf, jetzt nicht nachzulassen und sich an die Regeln zu halten: "Meine dringende Bitte ist, halten Sie sich trotz der Osterfeiertage an die Regeln. Alles andere würde die Bemühungen, alles was wir jetzt mühsam erreicht haben, zunichtemachen.“
Frank Baranowski dankt allen, die sich in der Krise vorbildlich verhalten, zugleich machte das Stadtoberhaupt aber auch deutlich: „Wir als Stadtverwaltung werden dafür sorgen, dass sich diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, das dann auch spüren.“
18 Doppelstreifen täglich unterwegs
In Gelsenkirchen kontrolliert unter anderem der Kommunale Ordnungsdienst mit 18 Doppelstreifen von 7 bis 22 Uhr täglich die Einhaltung der Verordnung. Und auch die Polizei wird tätig, wenn sie etwa während der täglichen Streifen Zuwiderhandlungen bemerkt.
Schwerpunktkontrollen finden insbesondere auf Spiel- sowie Bolzplätzen, Skateranlagen, in Parkanlagen, in Lebensmittelgeschäften und den Innenstädten Buer sowie Gelsenkirchen statt.
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