Gelsenkirchen. Privatpersonen können den Grünschnitt nicht in den Gelsenkirchener Wertstoffhöfen entsorgen. Die Wälder sind dafür aber auch der falsche Platz.

Alle Gartenbesitzer dieser Stadt können ihren Grünschnitt derzeit nicht auf einem der beiden Wertstoffhöfe der Gelsendienste entsorgen, weil diese entweder geschlossen (Adenauerallee in Erle) oder derzeit nur für Gewerbetreibende nutzbar sind (Wickingstraße in Ückendorf). Das Regionalforstamt Ruhrgebiet mit Sitz am Brößweg in Buer warnt nun eindringlich davor, diese Grünabfälle im Wald zu beseitigen, da dies schwerwiegende Folgen für die Pflanzen- und Tierwelt habe.

Mit den Pflanzenresten würden nämlich Samen, Wurzeln oder Knollen in den Wald gelangen, die dort unerwünscht seien und den Lebensgemeinschaften dort schaden, betont Peter Bergen, der Leiter des Forstamtes. „Die im Wald heimischen Pflanzenarten werden dadurch verdrängt und die Lebensgrundlagen der an den Wald angepassten Tierarten verändert“, warnt er. Bereits eine geringe Anzahl lebensfähiger Pflanzenteile im Grünschnitt würden ausreichen, damit sich diese im Wald ungebremst ausbreiten können.

Grünabfälle im Wald ziehen Haus- und Sperrmüll wie ein Magnet an

Die Grünabfälle aus dem heimischen Garten sollen nach den Empfehlungen des Regionalforstamtes Ruhrgebiet auf dem heimischen Komposthaufen oder in der Biotonne landen.
Die Grünabfälle aus dem heimischen Garten sollen nach den Empfehlungen des Regionalforstamtes Ruhrgebiet auf dem heimischen Komposthaufen oder in der Biotonne landen. © Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung

Weitere unerwünschte Nebeneffekte auf die Natur: Die zusätzliche Biomasse sorgt für einen solchen Anstieg an Nährstoffen, dass nicht nur der Waldboden nachhaltig verändert wird, sondern auch Auswirkungen auf das Grundwasser festzustellen sind, warnt Bergen. Schlimmste Folge dieses natürlichen Abfalls ist aber, dass er wie ein Magnet weiteren Müll quasi anziehen – gemäß dem Motto: erst landet der Grünschnitt im Wald, kurz darauf liegt Haus- oder gar Sperrmüll daneben. „So gelangen dann Plastik und Schadstoffe in den Wald und vergrößern den Schaden“, so Bergen.

Die Landesbehörde weist deshalb noch einmal gezielt darauf hin, dass das Beseitigen von Abfällen jeglicher Art im Wald forstgesetzlich verboten ist – und das gilt explizit auch für Grünschnitt. Wer dagegen verstößt, begeht laut Regionalforstamt eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 25.000 Euro zur Folge haben kann.

Und wo soll der Grünschnitt dann hin, wenn die Wertstoffhöfe für Privatpersonen „dicht“ sind? „Entweder auf den eigenen Komposthaufen oder in die heimische Biotonne“, rät Peter Bergen. Tobias Heyne, Sprecher der Gelsendienste, empfiehlt als weitere Lösung, die heimischen Pflanzen etwas später als sonst zu schneiden oder aber den Grünschnitt auf dem eigenen Grundstück zwischenzulagern, bis Gelsendienste seine Wertstoffhöfe wieder für die Allgemeinheit geöffnet hat.