Gelsenkirchen-Horst. Oberverwaltungsgericht Münster hat die Beschwerde der Stadt Gelsenkirchen zurückgewiesen. Umstrittene Lenin-Statue wird am Samstag aufgestellt.

Im Streit um die Aufstellung einer Lenin-Statue vor der MLPD-Bundeszentrale (wir berichteten) hat die Stadt Gelsenkirchen eine endgültige juristische Niederlage hinnehmen müssen: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster wies am Dienstag die Beschwerde der Stadt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu­rück. Das Standbild verstoße nicht gegen das Denkmalschutzrecht, diese Entscheidung sei „unanfechtbar“, so die Kammer. Damit steht der Errichtung und Enthüllung des Standbilds an diesem Samstag um 16.30 Uhr an der Schmalhorststraße/Ecke An der Rennbahn juristisch nichts mehr im Wege.

Die Stadt hatte einen Baustopp zur Aufstellung der Statue verordnet, weil das ehemalige Sparkassengebäude als Baudenkmal zu sehr durch die Lenin-Statue beeinträchtigt würde. Dagegen klagte die ultralinke und durch den NRW-Verfassungsschutz beobachtete Partei vor dem hiesigen Verwaltungsgericht. Dieses urteilte am 5. März, dass eine Beeinträchtigung des Baudenkmals nicht vorliege und hob den Baustopp wieder auf. Gegen diese Entscheidung hatte die Stadt Gelsenkirchen Beschwerde in der nächsthöheren Instanz eingelegt. Doch auch die OVG-Richter bewerteten die Sachlage wie ihre Justiz-Kollegen vom Verwaltungsgericht.

MLPD-Bundesvorsitzende ist erfreut über die Entscheidung des OVG

Die 2,15 Meter hohe Lenin-Statue steht mit dem Rücken zugewandt in einer Werkshalle. Am 14. März will die MLPD sie vor ihrer Bundeszentrale in Gelsenkirchen enthüllen.
Die 2,15 Meter hohe Lenin-Statue steht mit dem Rücken zugewandt in einer Werkshalle. Am 14. März will die MLPD sie vor ihrer Bundeszentrale in Gelsenkirchen enthüllen. © dpa | Marcel Kusch

Wörtlich schreibt das OVG in seiner Begründung: „Die negative Bewertung der Person Lenins und seines Handelns, auf die die Stadt Gelsenkirchen ihre ablehnende Haltung maßgeblich stütze, stehe in keiner nachvollziehbaren Verbindung zu der Aussage des Baudenkmals. Die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes … böten dementsprechend keine Handhabe, die nähere Umgebung des Denkmals generell von allem frei zu halten, was seinerseits Aufmerksamkeit wecken könnte.“ (Aktenzeichen 10B 305/20).

„Wie nach allen juristischen Einschätzungen zu erwarten war, hat auch das Oberverwaltungsgericht die vorgeschobene, haarsträubende antikommunistische Begründung der Stadt gegen die Lenin-Statue abgelehnt“, freute sich Gabi Fechtner, die Bundesvorsitzende der MLPD.

„Wir akzeptieren die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts“, sagte Stadtsprecher Martin Schulmann am Dienstagnachmittag. „Es ist bedauerlich, dass die MLPD der Bürgerinnen und Bürgern in Horst mit der Statue ihr verklärtes Geschichtsbild zumutet.“ Die Stadt sei aber auf den „kreativen Umgang der Bürger mit der Statue gespannt“, sagte Schulmann.