Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den städtischen Baustopp für die geplante Lenin-Statue in Horst gekippt. Ein Kommentar.

Das am Donnerstag erfolgte Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen muss sich für die Stadt wie eine schallende Ohrfeige anfühlen. Zu fadenscheinig war es, Gründe des Denkmalschutzes vorzuschieben, um die geplante Aufstellung einer Lenin-Statue durch die MLPD in Horst zu verhindern.

Beim nüchternen Blick auf die Fakten muss man festhalten, dass die ultralinke und durch den Staatsschutz beobachtete Partei sich bei Planung und Anmeldung des Vorhabens an alle geltenden Vorschriften gehalten hat. Das städtische Referat für Bauordnung und Bauverwaltung kam zur Einschätzung, dass es sich um eine „genehmigungsfreie Anlage“ handelt.

Stadtverwaltung hat ihren Handlungsspielraum selbst stark eingeschränkt

Außerdem antwortete die Behörde der MLPD erst nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist. Zu Deutsch: Dieser Teil der Verwaltung lag hier im Tiefschlaf – und hat so seinen Handlungsspielraum zur Verhinderung der Statue selbst eingeschränkt. Auch ganz wichtig: Das Standbild soll auf dem Grundstück der Partei errichtet werden. Es ist ihr Grund und Boden. Das macht die ganze Sache noch komplizierter.

Die anderen Parteien und viele Bürger in Horst und den anderen Stadtteilen Gelsenkirchens werden diese Gerichtsentscheidung nur schwer, vielleicht auch gar nicht akzeptieren können. Sie sollten ihren Frust und Zorn aber nicht auf die Justiz oder die MLPD richten. Sondern auf denjenigen, der dieses Emotionen schürende Malheur nun in der nächst höheren Gerichtsinstanz noch verhindern will: die Stadtverwaltung.