Gelsenkirchen-Horst. In Gelsenkirchen geht die Diskussion um eine von der MLPD geplante Lenin-Statue weiter. Die Partei will die Stadt wegen des Baustopps verklagen.
Der Streit um die Aufstellung einer Lenin-Statue vor der Bundeszentrale der MLPD an der Schmalhorststraße/Ecke An der Rennbahn geht in die nächste Runde: Nachdem die Stadt am Mittwoch den sofortigen Baustopp für die Errichtung des Denkmals angeordnet hatte (wir berichteten), wird die Partei nun Klage gegen diese Verfügung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einreichen. „Wir wollen uns hier nicht einfach unser Recht auf Meinungsfreiheit verbieten lassen“, sagte die Parteivorsitzende Gabi Fechtner.
Das Schreiben der Stadt mit ihrer Begründung für das sofortige Verlangen des Baustopps liegt der Redaktion vor. Die zuständige Untere Denkmalbehörde argumentiert darin, dass die Aufstellung einer Lenin-Statue an dieser Stelle eine Beeinträchtigung des Baudenkmals darstellen würde. Die Rede ist von dem ehemaligen Sparkassengebäude, in dem die ultralinke Partei seit 2003 ihre Bundeszentrale untergebracht hat. Im Mai 2000 wurde es aber bereits in die Denkmalliste der Stadt eingetragen.
Wie die Stadt Gelsenkirchen die Lenin-Statue verhindern will
Die Stadt stützt sich in ihrer Argumentation auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, das besagt, dass die Beeinträchtigung eines Baudenkmals auch dann vorliege, „wenn der mit dem Erscheinungsbild angesprochene Denkmalwert durch das Vorhaben herabgesetzt wird“. Das könne etwa bei einem überdimensionierten Bauvorhaben der Fall sein. Das ist hier jedoch nicht so: Mit 2,15 Meter Höhe und einem Gewicht von 1,3 Tonnen halten sich die Ausmaße im Vergleich zu denen des Gebäude im vertretbaren Rahmen. Doch auch eine bescheiden dimensionierte Baumaßnahme wie die Lenin-Statue könne „wegen auffälliger Effekte oder aufdringlicher Gestaltung die Wahrnehmung des Denkmals gravierend stören“, so die Stadt.
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Entscheidend bei der Bewertung und Beurteilung des Sachverhalts sei nicht der Blick des Durchschnittsbetrachters, sondern das Urteil eines fachkundigen Betrachters, heißt es in dem Schreiben weiter. Und der komme zu dem Schluss, dass die geplante Statue „erheblich polarisieren und enorme Aufmerksamkeit auf sich ziehen wird“. Und aufgrund dieses auffälligen Effektes werde der Blick auf das Baudenkmal eines jeden Betrachters nicht mehr uneingeschränkt möglich sein. „Die Wahrnehmung des Denkmals wird durch die Statue und das damit verbundene extreme politische Statement“ gravierend gestört“, heißt es. Zudem werde auch der Wert des Denkmals als Verwaltungsgebäude durch die Statue massiv beeinträchtigt.
MLPD hat Anwaltskanzlei Meister & Partner eingeschaltet
Die von der MLPD mit der Rechtsberatung beauftragte Anwaltskanzlei Meister & Partner stellt fest, dass die Stadt Gelsenkirchen auf das Anzeigen der Statuenaufstellung acht Wochen nicht reagiert habe. Erst als nach der Veröffentlichung der Pläne die CDU und die SPD sich massiv beschwert hatten und die Stadt zum Handeln aufgefordert hätten, das Vorhaben zu verhindern, sei prompt die entsprechende Verfügung gekommen.
Laut den Anwälten hält ihr Mandant den Denkmalschutz in diesem Fall nur als vorgeschobenes Argument, um missliebige politische Gesinnungen zu unterdrücken. Die Anwälte pochen zudem darauf, dass das Gebäude denkmalgeschützt sei – und nicht seine Funktion als Verwaltungsgebäude. Seit 17 Jahren sei es nun ein Dienstleistungszentrum in Besitz der Partei und eben kein Verwaltungsgebäude mehr.
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