Gelsenkirchen. OB Baranowski hat einen Brief an Gelsenkirchener Bundestagsabgeordnete geschrieben und um Unterstützung im Kampf gegen Schrottimmobilien gebeten.
Oberbürgermeister Frank Baranowski hat in einem Schreiben an die Gelsenkirchener Bundestagsabgeordneten um Unterstützung im Vorgehen gegen Problemimmobilien gebeten. Die Stadt stoße in der praktischen Anwendung der zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente immer wieder auf kaum zu überwindende Hürden, besonders im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsrecht.
„Ich möchte Sie darum bitten, mit uns zusammen daran zu arbeiten, Gelsenkirchen und auch anderen Kommunen wirksamere Instrumente gegen die Verwahrlosung von Gebäuden (und sämtlichen damit verbundenen negativen Auswirkungen) an die Hand zu geben“, schreibt Oberbürgermeister Frank Baranowski an die Bundestagsabgeordneten Marco Buschmann, Irene Mihalic, Markus Töns und Oliver Wittke.
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Als Beispiel führt er vier nebeneinander gelegene Gebäude in der Josephinenstraße an, die vor 1999 in 28 Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. Den Zustand der Gebäude und des Außengeländes nennt Baranowski „verheerend“, er spricht von eingeschlagenen oder fehlenden Fenstern und offen stehenden Dächern. Ein Gutachter habe festgestellt, dass sich das Objekt in einem nicht bewohnbaren und baufälligen Zustand befindet. Solche Missstände müssten rasch beseitigt werden, da sei man sich in der Stadtverwaltung einig.
Baranowski: „Zügiges Handeln faktisch nicht möglich“
Als Instrument komme lediglich der Erlass eines Instandsetzung-, Modernisierungs- oder Rückbaugebotes in Betracht. Dieser laufe hier jedoch ins Leere. Ein Grund dafür sei, dass die insgesamt 32 (Mit-)Eigentümer keinen Wohnungseigentumsverwalter bestellt hätten. Das bedeute, dass eine Vielzahl von Verwaltungsverfahren geführt werden müsse. Für jeden einzelnen Eigentümer müsse jeder Verfahrensschritt, jede Anhörung, jeder Bescheid eigens vorgenommen werden. Baranowski: „Selbst in Fällen, wo entschlossenes und zügiges Handeln der Kommunen dringend geboten ist, ist dies faktisch kaum möglich.“
Im Wohnungseigentumsrecht oder im Baugesetzbuch könnte laut Baranowski zum Beispiel geregelt werden, dass die Behörden bei Wohnungseigentumsgemeinschaften, für die kein Verwalter bestellt ist, die Bestellung eines gerichtlichen Verwalters beantragen können, der ausschließlich zur Umsetzung von behördlichen Maßnahmen, die alle Wohnungseigentümer betreffen, zuständig ist.
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