Gelsenkirchen. Der Rechtsstreit über Nutzungsuntersagung eines Versammlungsraums durch die Stadt beschäftigte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Der Streit zwischen der Marxistisch Leninistischen Partei Deutschlands MLPD und der Stadtverwaltung dauert schon seit Jahren an. Die Partei nutzte über Jahre in Horst einen Saal in der früheren Schalterhalle der Sparkasse an der Schmalhorststraße. Der Streit beschäftigte jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Der Vermögensverwaltungsverein Horster Mitte hatte die Stadt verklagt, eine Nutzungsuntersagung aus dem Jahr 2018 zurückzunehmen. Seit 2008 hatte die MLPD die Räume genutzt, ehe die Stadtverwaltung das Verbot aussprach. Ein Verbot, das die Partei als politisch motiviert betrachtet, weil man unerwünscht sei. In ihrer Begründung des Nutzungsverbots hatte die Verwaltung im letzten Jahr die fehlende Baugenehmigung angegeben. Den Bauantrag hatte der Verein bereits im November 2017 gestellt. Unter Auflagen erteilte die Stadt die Baugenehmigung.

Richterin will Sache für erledigt erklären

Voraussetzung für eine weitere Nutzung war die Beseitigung der Brandschutzmängel. Das Gericht musste sich also mit einem Sachverhalt befassen, der sich inzwischen erledigt hatte. Schließlich nutzt die Partei das Gebäude wieder. Als Voraussetzung für einen möglichen Klageerfolg muss der Streit vor Gericht dem Kläger auf seinem Weg, Recht zu bekommen, auch weiterhelfen. So ließ Richterin Sabine Blaschke durchblicken, die Sache als erledigt anzusehen. Dazu müsste zunächst der Kläger die Sache für erledigt erklären.

Der hat allerdings auch ein Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung, dass die Nutzungsuntersagung rechtswidrig erfolgte. Um den Streit tatsächlich ad acta zu legen, müsste sich auch die Stadt einer Erledigung anschließen. Der klagende Verein hat eine Woche Zeit, sich über den Vorschlag der Richterin Gedanken zu machen. Ist man sich einig, würde das Gericht lediglich über die Aufteilung der Gerichtskosten entscheiden. Unberührt von dem Ausgang des Rechtsstreits bleibt die Verpflichtung des Vereins, die Brandschutzmängel zu beseitigen. Der hat signalisiert, eine Brandmeldeanlage zu installieren.