Gelsenkirchen. Das Fütterungsverbot wird konsequent umgesetzt. Durch zwei Gerichtsurteile sieht sich die Stadt Gelsenkirchen in ihrer Haltung bestätigt.

„Das Füttern von Tauben ist ein Ärgernis und verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 1000 Euro rechnen“, stellt die Stadt nach mehreren drastischen Fällen in den vergangenen Monaten fest. Zwei aktuelle Gerichtsurteile bestätigen nun die Sicht der Verwaltung.

Mehrfach sorgten Taubenfütterer – auch durch Beleidigungen und Handgreiflichkeiten – für Schlagzeilen und beschäftigen mit ihren Einsprüchen gegen Bußgelder die Gerichte. Dass der Tierschutz das Füttern von Tauben nicht legalisiere, verdeutliche nun eines der beiden Gerichtsurteile des Amtsgerichts Gelsenkirchen. In der Urteilsbegründung heißt es, dass das Taubenfütterungsverbot den Mindestanforderungen des ethischen Tierschutzes genüge. Weiter steht dort: „Der Kot der Tauben zerstört Eigentum in erheblichem Maße und kann darüber hinaus Krankheiten übertragen.“ Durch ein Verbot des Fütterns „soll mithin die öffentliche Reinlichkeit geschützt und sollen Schäden vom Eigentum abgewendet werden.“

Urteil des Gelsenkirchener Amtsgerichts

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Das Urteil des Gelsenkirchener Amtsgerichts wurde in einem Beschwerdeverfahren durch das Oberlandesgericht NRW bestätigt. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in einem anderen Verfahren bestätigt, dass auch die Höhe einer Zwangsgeldandrohung in Höhe von 1000 Euro verhältnismäßig sei. Auch die von der Stadt Gelsenkirchen ausgesprochene Anordnung, „die Fütterung wildlebender Tauben mit sofortiger Wirkung im gesamten Stadtgebiet Gelsenkirchen zu unterlassen“, sei rechtmäßig, betont ein Stadtsprecher.

Mitgeführtes Vogelfutter ausgestreut

Im konkreten Fall wurde wiederholt und über einen längeren Zeitraum in Tüten mitgeführtes Vogelfutter im Stadtgebiet ausgestreut. Hans-Joachim Olbering, Leiter des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Gelsenkirchen, stellt fest: „Diese und ähnliche Urteile bestätigen die Rechtmäßigkeit unseres Vorgehens Weil es unsere Stadt ist, appelliere ich, das Füttern von Tauben zu unterlassen.“ Verstöße können der Leitstelle unter 10209 69-3000 gemeldet werden.