Gelsenkirchen-Altstadt. Der Taubenfütterer hat in der Gelsenkirchener Altstadt eine weitere Person attackiert. Opfer ist eine Frau, die darauf auch Strafanzeige stellte.

Der Taubenfütterer, der täglich in der Gelsenkirchen Innenstadt unterwegs ist und seine Körnerspuren zieht, hat nicht nur am Mittwoch einen SPD-Mitarbeiter attackiert. Nach dem jüngsten WAZ-Bericht meldete sich ein weiteres Opfer in unserer Redaktion. Der von ihr geschilderte Vorfall hat sich am Samstag, 11.30 Uhr, auf der Bahnhofstraße in Höhe des Preuteplatzes ereignet.

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„Der hat mich bedrängt und beschimpft ohne Ende“, schildert die Frau ihre Erlebnisse. Dabei habe sie ihn nur darauf aufmerksam gemacht, dass das Füttern von Tauben verboten sein. „Daraufhin hat er sich sofort vor mir aufgebaut. Er hat mich geduzt und beleidigt“, so die Frau.

Polizei bestätigt: Es gab Strafanzeige

Die Polizei hat den Vorfall auf WAZ-Nachfrage bestätigt. „Ort und Zeit stimmen mit den Angaben der Frau überein“, so Polizeipressesprecher Christopher Grauwinkel. „Da gab es eine Strafanzeige wegen Beleidigung.“ Mehr könne er zum konkreten Fall nicht sagen.

Weitere Details schildert das Opfer: Der Mann habe behauptet, er sei Jurist. Deshalb wüsste er, dass das Füttern erlaubt sei. „Er hat sich auf Paragraf Soundso berufen und gesagt, nur das Füttern mit Essensresten sei verboten.“

„Wenn den jemand anspricht, flippt er total aus“

Die Frau hat nach eigenen Angaben Glück gehabt, dass er in ihrem Fall nicht das Pfefferspray eingesetzt hat, so wie er das im Fall des SPD-Mitarbeiters getan hat. „Je öfter ich davon erzähle, desto mehr stelle ich fest: Die kennen den alle! Und alle sagen: Wenn den jemand anspricht, flippt er total aus.“

Ihren Anruf in der WAZ-Redaktion begründet die Frau, die gerne anonym bleiben möchte, so: „Man muss dagegen was machen. Dem muss Einhalt geboten werden.“ Nachdem der Mann, der mit dem Füttern von Tauben anfangs nur Ordnungswidrigkeiten begangen hat, nun auch straffällig geworden ist, prüfe die Polizei, so Grauwinkel, nun das weitere Vorgehen.