Essen. Ein Gelsenkirchener hat in seinem Taxi eine 33-Jähriger vergewaltigt. Ins Gefängnis muss er nicht. Richterin sieht ein “einmaliges Versagen“.
Dem Gelsenkirchener Taxifahrer, der nachts im Stadtteil Rotthausen einen weiblichen Fahrgast vergewaltigt hatte, bleibt das Gefängnis erspart. Die VI. Essener Strafkammer verurteilte den 66-Jährigen zwar zu zwei Jahren Haft, gab ihm aber Bewährung. Außerdem muss er 1000 Euro Geldbuße zahlen, die auf das noch nicht festgelegte Schmerzensgeld des 33 Jahre alten Opfers angerechnet werden. Richterin Katrin Jansen sprach im Urteil vom "einmaligen Versagen" des Mannes.
Auch Verteidiger Heinz-Walter Lindemann hatte "meine Hand dafür ins Feuer" legen wollen, dass der Angeklagte sich eine solche Tat nicht noch einmal erlauben werde. Er hatte wie zuvor Staatsanwältin Laura Zdarta lediglich zwei Jahre Haft mit Bewährung gefordert, die Mindeststrafe für eine Vergewaltigung. Lediglich Rechtsanwalt Jan Czopka, der das Opfer in der Nebenklage vertrat, hatte sich gegen eine milde Ahndung ausgesprochen.
Stark alkoholisierter weiblicher Fahrgast
Es war sicher ein ungewöhnlicher Fall, den das Landgericht Essen zu ahnden hatte. Nachts gegen zwei Uhr hatte der 66 Jahre alte Taxifahrer die nach einem fröhlichen Abend stark alkoholisierte Frau in sein Auto steigen lassen. Nach Hause wollte sie, überreichte ihm sofort 15 Euro, mehr hatte sie nicht mehr.
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Die durchaus bürgerliche Frau hatte zu diesem Zeitpunkt rund zwei Promille Alkohol intus. Begeistert reagierte sie darauf, dass der Fahrer das Radio mit dem 1Live-Programm lauter stellte. Tanzende Bewegungen machte sie auf ihrem Sitz. "Die Stimmung war gut", fasste Richterin Jansen die übereinstimmenden Zeugenaussagen zu diesem Punkt zusammen. Der Taxifahrer kaufte auch noch zwei Flaschen Bier an einer Tankstelle.
Taxifahrer zog seine Hose herunter
Doch dann hielt er nicht an ihrer Wohnung an, sondern fuhr ein Stück weiter. Er stoppte, versuchte sie zu küssen und zog sich seine Hose herunter. Dann nahm er ihren Kopf und drückte ihn in seinen Schoß, sodass es zur Vergewaltigung kam. Die Frau wehrte sich, kam irgendwann aus dem Auto heraus.
Im Prozess hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger Lindemann ein Geständnis abgelegt. Allerdings gab es auch eindeutige DNA-Spuren von ihm. Die Kammer lobte sein Geständnis, nannte es "sehr erheblich". Es sei auch "ohne Not erfolgt", weil die Zeugin sich nicht mehr gut habe erinnern können.
Außerdem, so die Richterin, handele es sich um eine spontane Tat, der Angeklagte sei trotz seines fortgeschrittenen Alters nicht vorbestraft und habe das Unrecht seiner Tat eingesehen. Deshalb sei eine Bewährung zu vertreten.