Gelsenkirchen. . Bernhard Fessler (65), Präsident des Verwaltungsgerichts, geht im April in den Ruhestand. Seit 2001 arbeitete der Richter in Gelsenkirchen.
Der Abschied wird schmerzen. Seit 18 Jahren ist Bernhard Fessler Präsident des Verwaltungsgerichts. Am 4. April geht der 65-Jährige in Ruhestand. Er wird vor allem den „guten Ton im Haus, die harmonische Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen“ vermissen.
Und natürlich die architektonische Besonderheit des Gebäudes am Bahnhofsvorplatz. Es gilt als eines der schönsten in Nordrhein-Westfalen.
Karriere begann beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf
Dabei hätte er seinen heutigen Arbeitsplatz beinahe gar nicht kennengelernt. Nach dem Abitur hatte Fessler zunächst ganz andere Ambitionen, ließ sich zum Bankkaufmann ausbilden. Er schloss ein Jurastudium an und entdeckte während eines Praktikums beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Wesenszüge, die ihm gefielen.
„Ich habe gespürt“, erinnert sich Fessler, „wie sorgfältig Richter mit Verfahrensbeteiligten, insbesondere mit Klägern umgehen. Das hat mich nicht mehr losgelassen.“
Die Fälle gleichen sich auch heute noch
So war der Weg vorgezeichnet, sich intensiver mit dem Verhältnis Staat und Bürger zu beschäftigen. Nach dem Examen begann er seine Karriere beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf, wurde 1989 Richter am OVG Münster. Er erinnert sich, dass er im Zusammenhang mit dem Asylrecht Fälle mit Eritrea-Flüchtlingen bearbeitete.
Die Fälle gleichen sich auch heute noch. Um die häufig bedrohliche Situation in den Heimatländern der Kläger beurteilen zu können, holen die Gerichte Gutachten ein, stützen sich auch auf Einschätzungen von Organisationen wie Amnesty oder der Schweizer Flüchtlingshilfe.
Bewertung in verständlicher Sprache
Weitere Stationen im Berufsleben folgten: Wissenschaftlicher Mitarbeiter am NRW-Verfassungsgericht, Personaldezernent des OVG, Senatsvorsitzender. Seine Schwerpunkte waren Asyl-, Staatsangehörigkeits-, Verkehrsrecht und Denkmalschutz. Im Februar 2001 wurde er zum Präsidenten am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ernannt.
Die Verwaltungssprache hört sich durch häufig komplizierte Gesetzestexte nicht immer leicht verständlich an. Bernhard Fessler sieht die Aufgabe des Richters in erster Linie darin, den Prozessbeteiligten, vor allem dem Kläger, in verständlicher Sprache den Sachverhalt und die juristische Bewertung zu erläutern. „Das kann natürlich auch dazu führen, dass ein Verfahren auch mal länger dauert“, sieht Fessler die Kehrseite des zu ermittelnden Tatbestandes.
Es entsteht ein Vollzugsdefizit
Durchschnittlich ein Jahr dauert es, bis die Hauptsache erledigt, 15 Monate, bis ein Urteil gesprochen ist. „Wir arbeiten daran, den Zeitraum zu verkürzen“, so Fessler. Er beklagt bei Asylverfahren ein Vollzugsdefizit, weil bei vielen Entscheidungen, nach denen die Kläger abgeschoben werden müssen, zu viel Zeit vergeht.
Ausdauer ist eine Tugend, die ein Verwaltungsrichter mitbringen sollte. Für Bernhard Fessler sind neben Fachkenntnissen vor allem der faire und offene Umgang mit den Prozessbeteiligten von Bedeutung. Fessler: „Wir müssen gut zuhören können, kommunikativ sein, rechtliches Gehör gewähren und einfühlsam eingehen auf die Belange der Beteiligten.“
Lange aktiv in der Gerichtsmannschaft gespielt
Er schätzt die Offenheit des Ruhrgebietsmenschen, die direkte Sprache und Aufgeschlossenheit. Er schwärmt vom sozialen Umgang aller Mitarbeiter im Gericht. Seine Kolleginnen und Kollegen schätzen die Gelassenheit ihres Chefs, der auch bei noch so komplizierten Fällen den Überblick behält und nicht aus der Ruhe zu bringen ist.
Fessler hat lange in der Gerichtsmannschaft gespielt, bis der aktive Fußball nach einem Achillessehnenriss für ihn tabu war. Anführer der Fansgemeinde bei jährlichen Turnieren wird er bleiben wie auch ein Anhänger der zur Zeit weniger erfolgreichen Schalker Kicker. Raus in die Natur ist jetzt häufiger angesagt. Bei seinen Reisen soll das Sauerland ebenso ein Ziel sein wie Israel, Madeira oder Zypern.
>>> Ämter und Aufgaben bleiben dem Richter
Ruhig wird das Pensionärsleben für Bernhard Fessler nicht. Der 65-jährige Richter behält das Amt des Vorsitzenden von drei Einigungsstellen in Ministerien und auch beim Krankenkassenverband. Er wird auch weiterhin Juristen prüfen, die ihr 2. Staatsexamen ablegen.
Für alle 27 Bistümer innerhalb der katholischen Kirche bleibt der Jurist Vorsitzender beim Datenschutzgericht in erster Instanz.