Beckhausen. . Um das Nahversorgungsgebiet an der Horster Straße zu schützen, lehnt die Stadt eine Erweiterung des Aldi-Markts an der Braukämperstraße ab.

„Mehr als 100 Jahre sind kein Grund, alt auszusehen“: Unter diesem Motto bemüht sich Aldi Nord, seine Filialen weiterzuentwickeln. Heller, moderner, freundlicher sollen sie werden – und an der Braukämperstraße 107 in Beckhausen offenbar auch größer.

Das Unternehmen hat eine Bauvoranfrage auf Erweiterung eingereicht, von der die Stadt allerdings wenig begeistert ist. Per Bauleitplanung will sie dem Vorhaben einen Riegel vorschieben. Der Rat soll am Donnerstag, 28. März, grünes Licht dafür geben.

Konkret peilt Aldi Nord im „Gewerbegebiet südlich Braukämper-straße“ eine Vergrößerung der Verkaufsfläche von rund 800 auf 1267 Quadratmeter an. Für die Stadt ein Problem, widerspricht das Projekt doch der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts. Dieses sieht vor, die Ansiedlung von Handel mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten in Gewerbegebieten und städtebaulich nicht-integrierten Bereichen auszuschließen. So soll die wohnortnahe Grundversorgung durch Nahversorgungsstandorte gesichert werden.

Das Unternehmen Aldi Nord hat eine Bauvoranfrage auf Erweiterung seiner Filiale bei der Stadt Gelsenkirchen gestellt.
Das Unternehmen Aldi Nord hat eine Bauvoranfrage auf Erweiterung seiner Filiale bei der Stadt Gelsenkirchen gestellt. © Joachim Kleine-Büning

Kurz: Eine Vergrößerung der Aldi-Filiale könnte dem Nahversorgungsstandort Beckhausen Konkurrenz machen und ihn schwächen, wo an der Horster Straße in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung ein Lebensmitteldiscounter (Penny) und weiter hoch Richtung Buer ein Vollsortimenter (Rewe) betrieben werden. Diese sind fußläufig erreichbar, während der Aldi-Markt zumeist per Auto angefahren wird. Zudem sieht die Verwaltung die Gefahr, dass Flächen für „klassische“ Gewerbebetriebe verknappt werden könnten, wenn Gewerbegebiete zunehmend für nah- und zentrenrelevanten Einzelhandel genutzt werden.

Nur Umstrukturierungen zulässig

„Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 438 für das Gewerbegebiet zwischen Braukämper-, Kamp-, Hobackestraße und Bahnlinie Dorsten-Herne schafft die Stadt die rechtliche Grundlage, um die Bauvoranfrage zunächst zurückzuweisen“, erläutert Stadtplaner Peter Föcking das Verfahren auf WAZ-Anfrage. Denn grundsätzlich, ohne Rücksicht auf örtliche Gegebenheiten, sei das Vorhaben planungsrechtlich durchaus denkbar. Es gehe nicht darum, den Wettbewerb einzuschränken, jedoch gelte es, den integrierten Nahversorgungsstandort Beckhausen zu schützen.

Vereinfachtes Verfahren, um Fristen zu wahren

Realisiert wird die Aufstellung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren, um die Fristen zu wahren: Aldi hat Anspruch auf eine Entscheidung innerhalb von drei Monaten. Bleibt die Antwort dann aus, gilt der Antrag als genehmigt.

Die Bezirksvertretung West hat per Dringlichkeitsanhörung über Bezirksbürgermeister Joachim Gill und Bezirksverordnetem Franz-Josef Berghorn (CDU) zugestimmt. Trotzdem steht das Thema am 2. April, 16 Uhr, noch auf deren Tagesordnung.

Die Aldi-Filiale wurde zu einem Zeitpunkt genehmigt, als noch kein Einzelhandelskonzept vorlag. Heute seien dort nur noch Umstrukturierungen im Rahmen des Bestandsschutzes zulässig.