Gelsenkirchen. . Der Staatsanwalt sieht keinen Anhaltspunkt für ein Behördenversagen in Mülheim und Gelsenkirchen. Anklage gegen den Vater wegen Totschlags.

Bereits vor einer Woche war die Tendenz der Staatsanwaltschaft Duisburg recht eindeutig: Im Fall des acht Monate alten Säuglings, dem Ende April 2018 so schwere Kopfverletzungen zugefügt wurden, dass er noch in der gleichen Nacht im Essener Uniklinikum starb, wird wohl kein Verfahren gegen das Jugendamt Gelsenkirchen eingeleitet. „Das scheint nicht geboten und soll zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht erfolgen. Die Tendenz ist deutlich. Wir haben bisher keine Anhaltspunkte, dass die Jugendämter in Mülheim oder Gelsenkirchen den Fall anders hätten handhaben müssen“, betonte Staatsanwalt Martin Mende gegenüber der WAZ.

Auswertung einer Akte steht noch aus

Gänzlich abgeschlossen hat Mende seine Bewertung allerdings immer noch nicht noch nicht. Eine alte Akte zu einem länger zurück liegenden Verfahren gegen den verdächtigen Vater des Kindes , so Mende am Donnerstag, habe er noch angefordert, die wolle er sich noch einmal anschauen und auswerten. „Aus Sorgfaltspflicht“, wie er betont.

Vor dem Landgericht Duisburg beginnt am 25. März 2019 der Strafprozess, bei dem der Tod des Mädchens aufgearbeitet werden soll. Angeklagt ist der Vater – wegen Totschlags. Laut Anklage soll er den Kopf des Säuglings gegen einen festen Gegenstand geschlagen und dabei den Tod seiner Tochter zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Familie zog von Gelsenkirchen nach Mülheim

Die Tat geschah in Mülheim. Dort lebte der 23-Jährige mit der minderjährigen Mutter und einem weiteren Kleinkind zusammen in der ersten gemeinsamen Wohnung. Die Familie war erst kurz zuvor von Gelsenkirchen nach Mülheim gezogen. Die Mutter war zuvor in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Gelsenkirchen untergebracht und wurde dort vom hiesigen Jugendamt betreut.

Zunächst hieß es seitens der Staatsanwaltschaft, dass die Rolle des Gelsenkirchener Jugendamtes noch näher zu untersuchen sei. Es gab Vorwürfe, die Übergabe sei schlecht zwischen den Behörden abgestimmt worden. Staatsanwalt Mende: „Es gab eine vernünftig ausgestattete Wohnung, der Vater hatte eine Arbeit, es gab unangemeldete Hausbesuche seitens des Jugendamts und keinerlei Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung.“