Gelsenkirchen. . Eine Fünfjährige ist Anfang Januar im Gelsenkirchener Zentralbad ertrunken. Seitdem melden sich immer mehr Besucher, die Sicherheitslücken sehen.
Nach unserer Berichterstattung über den tragischen Unfall im Zentralbad am 5. Januar, bei dem ein fünfjähriges Mädchen im Lehrschwimmbecken ertrank, haben sich zahlreiche Leser bei uns gemeldet und moniert, dass sie Schwachstellen bei der Sicherheit in diversen Bädern in Gelsenkirchen sehen.
Vor allem der angebliche Mangel an Schwimmmeistern und Aufsichtspersonen wurde dabei immer wieder angemerkt. Angeblich, so wurde es kolportiert, würden von Seiten der Stadtwerke zu wenige Schwimmmeister in den Gelsenkirchener Bädern eingesetzt, um Kosten zu sparen. So sei beispielsweise im Freibad am Jahnplatz (Jahnbad) im vergangenen Sommer an vielen heißen Sommertagen jeweils nur ein Schwimmmeister im Einsatz gewesen.
Eingeschränktes Sichtfeld für Schwimmmeister
Dieser eine Schwimmmeister könne aber – selbst bei guter Sicht – das Kinderschwimmbecken von seinem Platz im Schatten aus nicht beaufsichtigen, weil der Blick durch ein Gebüsch eingeschränkt sei. Zudem sei der Schwimmmeister oft mit Aufgaben wie der Versorgung von Wunden oder Insektenstichen bei Besuchern von seiner eigentlichen Aufgabe abgelenkt. Hier wird in der Ein-Mann-Besetzung ein Sicherheitsrisiko für die Badegäste gesehen.
„Wir halten uns in allen Bädern (auch im Freibad Jahnplatz) bei der Schichtplanung und dem Einsatz unseres Aufsichtspersonals sowie unserer Schwimmmeister an das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.“, erklärt Stadtwerkesprecherin Janin Meyer-Simon dazu.
Richtlinien, keine Gesetzesvorgabe
Das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen schreibt allerdings keine verbindliche Mindestanzahl der Aufsichtspersonen vor. „Die Anzahl der Schwimmmeister muss nach den örtlichen Gegebenheiten festgelegt werden. Dazu gehören zahlreiche, sehr individuell zu betrachtende Parameter. Anzahl und Tiefe der Becken und deren Beschaffenheit sind nur einige“, sagt Konstanze Ziemke-Jerrentrup von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) mit Sitz in Essen. Zudem handele es sich dabei nur um Richtlinien, nicht um Gesetzesvorgaben, so Ziemke-Jerrentrup.
Regelmäßige Begehungen
„Eine gesetzliche Regelung zur Aufsicht in Bädern gibt es nur in Thüringen, die ‘Ordnungsbehördliche Verordnung zur Sicherheit in öffentlichen Bädern’ aus dem Jahr 2016“, heißt es dazu auf der Onlineseite der DGfdB. Für Nordrhein-Westfalen gibt es eine derartige gesetzliche Regelung nicht. Demnach kann jeder Badbetreiber in NRW selber entscheiden, wie viele Aufsichtspersonen zu welcher Zeit eingesetzt werden.
Zudem kam aus unserer Leserschaft auch der Hinweis, dass im Hallenbad in Buer die Glastüren zwischen der Schwimmhalle und der kleineren Halle mit Kinderbecken aus Brandschutzgründen immer verschlossen sind. Falls nun im Kinderbecken ein Notfall eintritt, dann würden die Hilferufe aus diesem Bereich in der Hauptschwimmhalle gar nicht gehört. „Sie können sicher sein, dass in unseren Betriebsstätten regelmäßige Begehungen gemacht werden, um die Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter zu gewährleisten“, erklärt Janin Meyer-Simon dazu.
>> Gefahrenwarnung
Man müsse Warnschilder im Schwimmbad auch in anderen Sprachen anbringen, da besonders Menschen aus anderen Kulturen die Gefahren des Wassers gar nicht gewöhnt seien, regten gleich mehrere Leser an.
„Wir arbeiten vermehrt mit Piktogrammen, die ohne Sprachbarriere für jeden Badegast verständlich sein sollten. Ein Schild am Eingang gibt etwa Auskunft über den kostenlosen Verleih von Schwimmflügeln“, entgegnet Janin Meyer-Simon.