Der Kurt-Schumacher-Straße in Gelsenkirchen droht ein Dieselfahrverbot von Nord bis Süd. Ein Albtraum! Dazu ein Kommentar am Ende der Woche
Als wäre ein Fahrverbot auf der Schalker Meile nicht schon schlimm genug. . . Nun droht es für die gesamte Kurt-Schumacher-Straße – vom Musiktheater im Süden bis zur Polizeiwache im Norden. Das geht aus der Urteilsbegründung des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts hervor. Das wären acht Kilometer, anstelle der bislang angenommenen 500 Meter zwischen Berliner Brücke und A 42 – was die Sache zigfach dramatischer macht.
Hauptverkehrsachse wird von Pendlern genutzt
Die Kurt-Schumacher-Straße ist DIE Hauptverkehrsachse. Sie verbindet den Norden mit dem Süden: Buer und Erle mit Schalke und der Altstadt. Sie wird von etlichen Pendlern genutzt – wenn auch von manchen nur abschnittsweise, etwa als Verbindung zwischen A 2 und A 52. Entlang der Straße liegen Gewerbegebiete mit zahlreichen Unternehmen. Gerade die vielen Mittelständler und Handwerksbetriebe müssen die Achse nutzen, um schnellstmöglich in der ganzen Stadt unterwegs sein zu können. Nicht zu vergessen: die Veltins-Arena. Wenn das Fahrverbot greift, ist sie für Besitzer von Dieselfahrzeugen mit Euro-5-Norm viel schwieriger zu erreichen. Pendler mit „alten“ Dieselautos müssten dann die Nord-Süd-Verbindungen über Heßler und Horst oder über Bismarck nehmen. Hoffentlich kommt nie jemand auf die Idee, dort dann Messstationen aufzustellen. . .
Der größte Hammer kommt aber noch: Laut Gericht müsste die Stadt, um das Urteil noch abzuwenden, belegen, dass eine Überschreitung des NO2-Grenzwertes in bestimmten Teilbereichen der Kurt-Schumacher-Straße nicht zu erwarten ist. Wie bitte!? Das klingt für den juristischen Laien arg nach einer Umkehr der Beweispflicht. Jetzt muss die Stadt beweisen, dass die an der Schalker Meile gemessenen Grenzwert-Überschreitungen nicht für die ganze Kurt-Schumacher-Straße gelten?
Hoffentlich ein Urteil mit Augenmaß
Es bleibt im Sinne aller Pendler, Handwerker und sonstiger Diesel-Fahrer zu hoffen, dass die Stadt, die nun erst recht Rechtsmittel einlegen MUSS, vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ein vernünftiges Urteil mit Augenmaß zu hören bekommt.