Gelsenkirchen. . Die Polizei kontrolliert verstärkt Verkehrsteilnehmer an der Bismarckstraße/Grenzstraße. Schwerpunkt: Alkohol- und Drogenmissbrauch.

Kaum ein Tag vergeht, ohne dass die Beamten von einer Trunkenheitsfahrt berichtet. Nicht weniger häufig erwischt die Polizei Fahrer unter Drogeneinfluss. Mit einer europaweiten Kontrollwoche (10. bis 16. Dezember) wollen die Behörden das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer für diese lebensgefährliche Problematik schärfen. Am Mittwoch nahm die Polizei an der Bismarckstraße / Ecke Grenzstraße den Verkehr bis weit in den späten Abend ins Visier.

„2017 haben wir 110 Unfälle verzeichnet, die unter Alkoholeinfluss verursacht wurden“, erklärt Polizeihauptkommissar Markus Päpke. Bei sieben dieser Unfälle erlitten Beteiligte schwere Verletzungen. 18 Unfälle waren im Vorjahr auf den Konsum von Drogen oder Medikamenten zurückzuführen. „Für 2018 zeichnet sich ein ähnlich erschreckender Trend ab“, so Päpke. Die offiziellen Zahlen dazu stellt das Innenministerium 2019 vor.

Konsum von Drogen hat stark zugenommen

Ein Beamter zeigte einen Drogen-Schnelltest, der im Verdachtsfall zum Einsatz kommt.
Ein Beamter zeigte einen Drogen-Schnelltest, der im Verdachtsfall zum Einsatz kommt. © Olaf Ziegler

Insbesondere der Konsum von Drogen hat laut Polizei stark zugenommen. Auf „eine Trunkenheitsfahrt kommen in Gelsenkirchen etwa drei Fahrer, die sich trotz Drogeneinfluss ans Steuer setzten“. An der Bismarckstraße war ein Drogenschnelltest daher ebenso fix zur Hand wie das Alkohol-Messgerät.

Reihenweise stoppte die Polizei Verkehrsteilnehmer auf der Hauptachse Bismarckstraße - eine beliebte Nord- Südverbindung.
Reihenweise stoppte die Polizei Verkehrsteilnehmer auf der Hauptachse Bismarckstraße - eine beliebte Nord- Südverbindung. © Olaf Ziegler

Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, nach dem Konsum von Rauschmitteln ihr Fahrzeug stehen zu lassen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen oder sich abholen zu lassen.

Ausfallerscheinungen

Obwohl es viele Betroffene nicht hören wollen, setzen einige Ausfallerscheinungen bereits nach geringen Mengen Alkohol ein. Zu den typischen Folgen von Alkohol oder Drogen zählt in etwa die Einengung des Sichtfelds, ein gestörter Gleichgewichtssinn oder verminderte motorische Koordinationsfähigkeiten, das Reaktionsvermögen sinkt beispielsweise. Während die Ausfallerscheinungen nach dem Konsum von weniger harten Drogen denen von Alkohol sehr ähnlich sind, können harte Drogen Übelkeit, Halluzinationen oder gar epileptische Anfälle hervorrufen.

Wie nötig präventive wie repressive Maßnahmen sind, zeigt auch ein Blick in eine andere Statistik: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden allein im vergangenen September 327 Verkehrstote gezählt, seit Jahresbeginn sind es 2.443 (2017: 3.177). Jeder Tote einer zu viel.

Das Ergebnis der Kontrollwoche wird nächste Woche erwartet.

>>>Info: 500 Euro Bußgeld, Fahrverbot und vier Punkte

Einem Ersttäter mit einem Blutalkoholgehalt unter 1,1 Promille drohen 500 Euro Geldbuße, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Im ersten Wiederholungsfall drohen Ertappten schon 1000 Euro Geldstrafe und ein Fahrverbot von drei Monaten. Bei Gefährdung des Verkehrs ist der Führerschein direkt weg.

Bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille wird der Führerschein regelmäßig entzogen. Dauer: zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die Fahrerlaubnis wird erst nach Ablauf einer Sperrfrist neu auf Antrag erteilt. Ähnlich hart sind die Strafen bei Drogen am Steuer. Zudem wird oft eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet.