Gelsenkirchen. . Der Prozess wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde unterbrochen. 121 Chinchillas saßen im eigenen Kot, als sie 2016 in Gelsenkirchen befreit wurden.

121 Chinchillas lagen in einer 10 bis 15 cm dicken Kotschicht in einer Wohnung an der Körnerstraße. Gestank und Ammoniakgeruch waren unerträglich, berichteten Polizeibeamte damals. Am 18. November 2016 wurden die Tiere beschlagnahmt. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz mussten sich Heike H. (58) und Ralf S. (55) am Mittwoch vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen verantworten.

Anwalt verlas eine Erklärung seiner Mandantin

Der Anwalt der 58-Jährigen verlas eine Erklärung seiner Mandantin, die nicht aussagen wollte. Ihr sei bewusst, dass die Unterbringung der Tiere nicht optimal gewesen sei. Sie sei allein verantwortlich für die Tierhaltung, habe damals unter Migräne gelitten und sich überfordert gefühlt.

Die mediale Aufmerksamkeit und die Berichterstattung nach der Beschlagnahmung der Tiere habe Heike N. sehr belastet.

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Der Anwalt bat das Gericht, bei der Beweisaufnahme zu berücksichtigen, ob das Leiden der Tiere erheblich gewesen sei. Der Rechtsvertreter von Ralf S. erklärte für seinen Mandanten, dass dieser weder Halter noch Betreuer gewesen sei und Tiere auch nicht verkauft habe.

Oberamtsanwalt Krause beantragte, ein Gutachten darüber einzuholen, wie sehr die Chinchillas unter dem ständigen Ammoniakgeruch gelitten hätten. Zu einer fachgerechten Beurteilung über das Schmerzempfinden der Tiere sah sich der Anklagevertreter nicht in der Lage.

Zu einer Schuldfeststellung hielt er ein Gutachten für unerlässlich. Er deutete allerdings an, dass allein die zu geringe Bewegungsmöglichkeit der Tiere schon ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sei.

Zeugen wurden wieder nach Hause geschickt

So beschloss der Vorsitzende, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Das Gericht wird vermutlich einen tiermedizinischen Sachverständigen benennen.

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Er soll die Auswirkungen der Ammoniak-Konzentration in den engen Räumen auf das Empfinden der Chinchillas beurteilen. Auch seine Einschätzung zu den Haltungsbedingungen will das Gericht als Beweismittel im Prozess berücksichtigen. Das halbe Dutzend an Zeugen wurde wieder nach Hause geschickt. Der neue Termin dürfte nicht vor Ablauf eines halben Jahres feststehen.