Gelsenkirchen. . 2015 brannte ein Flüchtlingsquartier in Gelsenkirchen ab. Die Traglufthalle war nicht versichert. Die Stadt zahlt im Vergleich nun 287.000 Euro.

Die Stadt ist einem weiterführenden Rechtsstreit aus dem Weg gegangen und hat sich mit der Paranet Deutschland GmbH, einem Spezialisten für Traglufthallen, auf einen Vergleich geeinigt. Kostenpunkt für die Kommune: Rund 275.000 Euro Mietzins, zudem rund 3000 Euro Zinsen und etwa 8700 Euro gerichtliche und außergerichtliche Kosten.

Die Gesamtsumme des Vergleichs ist deutlich höher, liegt bei 887.000 Euro. Doch den Großteil deckt der KSA, der Kommunale Schadenausgleich. Die Versicherung zahlt rund 612.000 Euro. Damit wird ein Verfahren, abgeschlossen, das am 9. Mai 2015 seinen Anfang nahm – mit einem Unglück.

Verkettung unglücklicher Umstände

Rückblick: Zur Hochzeit des Flüchtlingszustroms mussten 2015 nahezu täglich Dutzende Neuankömmlinge in Gelsenkirchen untergebracht werden. Als Unterkunft hatte die Stadt unter anderem die Traglufthalle gemietet und aufstellen lassen. 97 Personen bewohnten damals die Flüchtlingsunterkunft an der Paulusstraße, die bei einem Brand völlig zerstört wurde. Verletzt wurde niemand.

Die Feuerwehr war in der Brandnacht in Schaffrath mit starken Kräften vor Ort.
Die Feuerwehr war in der Brandnacht in Schaffrath mit starken Kräften vor Ort. © Marcel Kusch

Aufstellung von Waschmaschinen war strittig

Doch bald war klar: Für die Halle in Schaffrath war zu diesem Zeitpunkt vor über einem Monat der vorläufige Versicherungsschutz ausgelaufen. Innerhalb der Stadtverwaltung war man höchst überrascht, die interne Aufklärungsarbeit lief an, ebenso dieSuche nach der Brandursache. Letztere konnte nicht eindeutig geklärt werden. Ermittler gingen schließlich von einer Verkettung unglücklicher Umstände aus. Zumindest wurde deutlich: Im Bereich der Trockner und Waschmaschinen war das Feuer wohl nicht ausgebrochen. Deren Aufstellung war strittig, dennoch hatte die Feuerschutzgemeinschaft FSG vorläufigen Versicherungsschutz erteilt.

Luftaufnahme der abgebrannten Traglufthalle.
Luftaufnahme der abgebrannten Traglufthalle. © Rolf Vennenbernd

Mietzahlungen an Paranet nach dem Brand eingestellt

Schwierige und komplexe Voraussetzungen zum Verhandeln also: Der Berliner Traglufthallenhersteller reichte im November 2017 schließlich Klage ein. Die Mietzahlungen an Paranet hatte die Stadt nach dem Brand eingestellt. Erste Forderungen (Schadenersatz plus Miete plus Zinsen) beliefen sich auf rund 1,4 Millionen Euro. Das Landgericht Berlin tendierte dazu, eine Haftung der Stadt Gelsenkirchen anzunehmen, heißt es in der Verwaltungsvorlage, der der Rat der Stadt nun in nichtöffentlicher Sitzung mit großer Mehrheit zustimmte.

Vom Gericht wurde der Vergleichsvorschlag vorgelegt, dem die Parteien in weiten Teilen folgten. Seitens der Politik hat man anerkannt, dass die Verwaltung hart verhandelt habe. In der Ratssitzung gab es keine Diskussionen mehr. „Der Fehler stand am Anfang der Kette“, so ein Stadtverordneter. „Vor dem Hintergrund war wohl nicht mehr zu erreichen.“

Die ursprüngliche Forderung war deutlich höher

Ursprünglich hatte Paranet Deutschland nach den Unterlagen, die der WAZ vorliegen, Schadenersatz in Höhe von gut 815.000 Euro geltend machen wollen. Der ausstehende Mietzinswurde bei Einreichung der Klage gegen die Stadt im November 2017 mit über 619.000 Euro angegeben – plus Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten.