Gelsenkirchen. Bußgeld droht: das Springen in den Rhein-Herne-Kanal ist verboten. Unter der Wasseroberfläche verbergen sich oft gefährliche Gegenstände.

Es ist lebensgefährlich, aber manche lassen es einfach nicht. Sie springen von Brücken in den Rhein-Herne-Kanal, hängen sich an vorbeifahrende Schiffe oder klettern sogar drauf. Und, wenn sie erwischt werden, lassen sie sich schnell ins Wasser fallen. Wasserschutzpolizei und DLRG haben zurzeit viel zu tun, um aufzupassen, dass möglichst niemand zu Schaden kommt. „Es hat ja Gründe, warum zum Beispiel Sprünge von Brücken verboten sind“, sagt Stefanie Bersin, Pressesprecherin der Wasserschutzpolizei.

Natürlich zieht es die Menschen in so heißen Sommern wie diesem an Flüsse, weil sie eine Abkühlung brauchen. „Aber man kann nicht in den Fluss hinein gucken, man weiß nie, wie tief er ist. Noch dazu kann man von oben nicht sehen, ob am Boden nicht irgendein Gegenstand liegt. Dazu kommt noch die Strömung, die man nicht einschätzen kann. Das ist zwar im Rhein noch viel gefährlicher, aber auch im Kanal kann man bei einem Brückensprung nicht alle Gefahren einschätzen.“

Schon zahlreiche Badetote

Darum verhängt die Wasserschutzpolizei auch Bußgelder, wenn sie jemanden erwischen. „Gerade am vergangenen Wochenende ist schon wieder eine Person nach einem Brückensprung im Münsterland gestorben. In diesem Jahr gibt es bisher 22 Tote in NRW-Gewässern, darunter zahlreiche Badetote“, berichtet Stefanie Bersin.

An 15 Standorten ist die Wasserschutzpolizei derzeit im Land präsent, verfügt sogar über ein eigenes Zentrales Kriminalkommissariat und ist mit 275 Bediensteten und 24 Booten ausgestattet. Auch die Ehrenamtler der DLRG schieben in diesen Monaten an jedem Wochenende Dienste. „Über acht Kilometer – von der Schleuse in Wanne-Eickel bis Gelsenkirchen – geht unser Revier, in dem wir mit dem Wasserrettungsdienst unterwegs sind und Mitarbeiter Streife laufen“, erklärt DLRG-Pressesprecher Andreas Ortmann.

Man weiß nicht, was alles auf dem Grund liegt

Auch er warnt eindringlich davor, von einer Brücke in den Rhein-Herne-Kanal zu springen. „An manchen Stellen ist der Kanal nur dreieinhalb bis vier Meter tief, und man weiß nie, was sich unten befindet.“ Es seien schon rostige Fahrräder gefunden worden, Glasflaschen, Tresore und sogar geklaute Getränkeautomaten, die auf dem Grund lagen. Wenn die DLRG-Mitarbeiter waghalsige Manöver von Personen sehen, schreiten sie ein, ermahnen. „Aber weisungsbefugt, wie die Wasserschutzpolizei sind wir nicht“, sagt Ortmann.

Er warnt ausdrücklich vor gefährlichen „Spielchen“, wenn Schubverbände vorbeifahren. Der Kommandostand sei meistens sehr weit hinten und bei einem unbeladenen Kanalschiff könne der Kapitän die Strecke bis zu 200 Meter vor dem Bug nicht einsehen. „Schwimmer riskieren ihr Leben.“