Gelsenkirchen. . Umtausch, mündliche Verträge, Kartenzahlungen: Zum Weltverbrauchertag geht es um falsche Kunden-Annahmen und Aufklärung mit der Aktion „Denkste!“

Die neuen knallroten Schuhe gefallen zu Hause doch nicht, aber das ist ja kein Problem – der Händler, bei dem sie die gekauft haben, muss sie ja 14 Tage nach dem Kauf zurück nehmen. Oder? „Nein, dass muss er nicht, Händler sind lediglich verpflichtet, defekte Ware umzutauschen. Bei Nichtgefallen sind die Kunden auf die Kulanz des Händlers angewiesen“, erklärt Susanne Voss von der Verbraucherzentrale Gelsenkirchen an der Luitpoldstraße.

Die Regeln beim Kaufen und Bezahlen

Am heutigen „Weltverbrauchertag“ möchten sie und ihre Kollegen auf „Rechtsirrtümer“ und die richtigen Regeln beim Kaufen und Bezahlen aufmerksam machen. Das Team der Verbraucherzentrale bietet ab dem nächsten Montag, 19. März, daher in den eigenen Räumen ein Würfelspiel mit vielen kniffligen Fragen an.

Wer mag, darf kostenlos daran teilnehmen – und anschließend jede Menge Informationen mit nach Hause nehmen. „Denkste!“ heißt die Aktion, die mit einem Augenzwinkern Aufklärungsarbeit leisten möchte. „Wir haben es bei den Beratungen hier in der Verbraucherzentrale immer wieder mit Kunden zu tun, die denken, ein Vertrag – etwa am Telefon – kommt nur zu Stande, wenn man eine Unterschrift leistet. Aber dem ist nicht so, ein Vertrag kann auch formlos sein. Meistens merken die Leute aber erst, dass sie einen neuen Handy- oder Stromvertrag abgeschlossen haben, wenn ihnen die erste Mahnung ins Haus flattert. Und dann ist es meistens schon zu spät, um vom Vertragsabschluss zurückzutreten“, erzählt Nora Lauf aus ihrem Beratungsalltag.

Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung

Am Weltverbrauchertag soll daher erklärt werden, welche Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung bestehen, wie man es vermeidet, ungewollte Verträge abzuschließen, und wie man sich im Geschäft verhalten sollte, wenn einem irreführende Preisauszeichnungen begegnen. Denn: Die Preisauszeichnungen bei Waren in Prospekten, Schaufenstern oder auf den Webseiten der Händler sind nicht bindend. „Es kann ihnen passieren, dass sie an der Kasse plötzlich einen ganz anderen Preis zahlen sollen“, sagt Nora Lauf. „Bewusste Lockangebote, bei denen Kunden mit preiswerten Waren in die Läden gelockt werden, die dann angeblich ausverkauft waren, sind inzwischen in der Region jedoch selten geworden“, fügt Susanne Voss hinzu. Auch das ist übrigens ein Verdienst der Verbraucherzentralen – denn diese hatten derartige Lockangebote immer wieder beanstandet.

Immer wieder beschäftigt das Team an der Luitpoldstraße jedoch auch das Thema Kartenzahlung. „Erst neulich hatten wir wieder einen Fall, in dem der Kunde beim Discounter einen Artikel für einen niedrigen Eurobetrag gekauft und mit Karte bezahlt hat. Da sein Konto nicht gedeckt war und ein Inkassounternehmen mit der Adresssuche beauftragt werden musste, wurden ihm später nicht nur der Betrag für die Ware, sondern auch die Gebühren für die Leistungen des Inkassounternehmens in Rechnung gestellt. Die Mahnung belief sich schließlich auf rund 100 Euro. Damit ist der Kunde dann zu uns gekommen, um sich beraten zu lassen. Aber hier war der Discounter im Recht. Denn wer mit Girokarte und Pin-Nummer zahlt, muss sicherstellen, dass das Konto gedeckt ist. Der Betrag wird dann nämlich direkt abgebucht“, so Nora Lauf. „In diesem Fall gibt es auch nicht die Möglichkeit, sich das Geld später zurück buchen zu lassen“ – im Gegensatz dazu sind laut Voss „Rückbuchungen bei Kartenzahlungen mit Unterschrift bis zu acht Wochen später ohne weitere Begründung noch möglich“.

Wechsel im Team der Beratungsstelle

Gleich zwei neue Gesichter begrüßen die Besucher der Verbraucherzentrale Gelsenkirchen ab sofort: Die bisherige Leiterin der Beratungsstelle an der Luitpoldstraße 17, Ute Helfferich, hat die Gelsenkirchener Niederlassung zum Jahresende nach zehn Jahren in der Leitungsfunktion verlassen, um sich neuen Herausforderungen in der Landesgeschäftsstelle zu widmen – sie wird dort neue Konzepte mitentwickeln, die die Verbraucherberatung noch näher an die einzelnen Stadtquartiere heranbringen soll. Auf diesem Weg wollen die Berater auch Menschen, die den Weg nicht in die Beratungsstellen finden, aber Hilfe brauchen, erreichen.

Vor neuen Herausforderungen

„Die Arbeit in Gelsenkirchen hat mir immer viel Spaß gemacht“, schrieb Ute Helfferich zum Abschied – und auch, dass sie sich auf die neuen Herausforderungen freut.

Ihre Nachfolge in der Gelsenkirchener Niederlassung hat nun Susanne Voss als kommissarische Leiterin angetreten, die bereits seit 28 Jahren im Dienste der Verbraucherzentralen steht – und mit einer halben Stelle weiterhin die Verbraucherzentrale in Castrop leiten wird. Auch in Gelsenkirchen wirkt sie mit einer halben Stelle. „Ich komme ursprünglich aus Bulmke, für mich ist das also ein Heimspiel hier“, sagt sie lachend.

Neu im Team ist seit Anfang des Jahres auch Nora Lauf (35), die aus Bottrop nach Gelsenkirchen wechselte und unter anderem Diplom-Ökotrophologin ist und einen Bachelor in „Facility Management“ in der Tasche hat. „Ich habe gemerkt, dass die Beratungsarbeit in der Verbraucherzentrale genau mein Ding ist, weil man hier mit Menschen zusammenarbeitet“, sagt sie.

>> Das eigene Wissen testen

Die Teilnahme am Wissensquiz in der Verbraucherzentrale an der Luitpoldstraße 17 in der Altstadt ist ab dem 19. März für zwei Wochen möglich. Auch online kann man das eigene Wissen testen. Die Fragen sind im Internet unter dieser Adresse zu finden: verbraucherzentrale.nrw/irrtuemer