Gelsenkirchen. . Befürchtungen der Kritiker sind eingetroffen: Für Gelsenkirchen verschlechtern sich Förderkriterien. Projekte sind künftig kaum zu finanzieren.

Für Architekt Christian Schramm ist die Entscheidung, die im Düsseldorfer Bauministerium getroffen wurde, „eine Katastrophe für unserer Stadt. Öffentlich gefördertes Bauen“, fürchtet der Bueraner, „wird vor die Wand gefahren“.

Über die Architektenkammer hatte Schramm noch versucht, gegenzusteuern. Auch die politischen Drähte der großen Fraktionen zum Land zogen nicht, ebenso die Einflussnahme seitens der Stadtspitze und der Gelsenkirchener Bauverwaltung: Gelsenkirchen wurde – wie befürchtet – bei der öffentlichen Wohnraumförderung mit Herten und Herne zurückgestuft.

Mehrbelastung und letztlich ein klare Negativrendite

Harald Förster, Geschäftsführer der ggw, der Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft, stellt fest: „Das hindert uns an der Stadterneuerung.“ Öffentlich gefördertes Bauen sei so nicht mehr zu finanzieren. „Die Baukosten sind sehr stark angestiegen. Gegenläufig kriegen wir weniger Förderung und Kredite als vorher“, letztlich werden auch die Quadratmeter-Mieten in einer niedrigeren Stufe als bislang festgeschrieben. Unterm Strich, rechnete Förster zuletzt im Stadtplanungsausschuss eindrücklich an aktuellen ggw-Projekten vor, stünde nach den üblichen 20 Jahren Darlehen-Laufzeit eine deutliche Mehrbelastung und letztlich ein klare Negativrendite.

So sieht es auch Schramm, der als einer der wenigen lokalen Projektentwickler öffentlich geförderten Wohnungsbau betreibt. Für laufende Projekte wie die Bochumer Straße 167-169 und den mittlerweile fünften Bauabschnitt am Schloss Horst mit rund 30 Wohneinheiten (davon 18 öffentlich gefördert) „kriegen wir gerade noch die Tür zu“, sagt Förster: Sprich: Hier ziehen noch Übergangsregelungen. „Da ist man uns etwas entgegen gekommen, aber dolle ist das nicht“.

Antwort der Landesbauministerin Ina Scharrenbach

Die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Heike Gebhard und Sebastian Watermeier kritisieren die Antwort der Landesbauministerin Ina Scharrenbach auf ihr Schreiben zu den Kürzungen bei der Wohnraumförderung derweil scharf.

Die Ministerin habe mitteilen lassen, dass es für Gelsenkirchen eine „großzügige“ Übergangslösung gebe, die ausreichen werde, um sich auf die neuen, deutlich schlechteren Förderbedingungen einzustellen. „Damit können wir uns nicht zufrieden geben“, so Watermeier.

SPD-Vorwurf: einseitige Klientel-Politik

„Diese Übergangslösung bringt für den öffentlich geförderten Wohnungsbau und die notwendige städtebauliche Erneuerung in Gelsenkirchen so gut wie gar nichts.“ Deshalb bliebe es bei der Forderung „die Herabstufung im Mietniveau in den Förderrichtlinien, die für die verminderte Förderung verantwortlich ist, wieder zurück zu nehmen“, sagt Gebhard. „Die Landesregierung muss ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen, die diese Mittel dringend benötigen, gerecht werden. Ansonsten muss sich die Ministerin den Vorwurf gefallen lassen, einseitige Klientelpolitik zu betreiben und die problematischen Wohnungsmärkte im Ruhrgebiet mit Vorsatz im Stich zu lassen“.

>> Bewilligungsmiete wurde herabgesetzt

In den neuen NRW-Wohnungsbauförderrichtlinie ist Gelsenkirchen aus der Kategorie M3 auf das Mietniveau M2 gesunken. Es sieht eine geringere Bewilligungsmiete (5 statt 5,55 Euro/Quadratmeter) vor und verschlechtert Förderkonditionen. Die Einstufung erfordert höhere Darlehen am Kapitalmarkt und bringt niedrigere Objektmieten.