Gelsenkirchen. . Ein Gelsenkirchener muss für viereinhalb Jahre in Haft. Es ging um 57 Betrugsfälle, 26 Urkundenfälschungen und Verstoß gegen das Waffengesetz.
„Um einer Frau etwas bieten zu können“, begründete ein 40-jähriger Gelsenkirchener seine illegale Art der Geldbeschaffung, die ihm jetzt vor dem Essener Landgericht eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren einbrachte. Es ging um 57 Betrugsfälle, 26 Urkundenfälschungen und Verstoß gegen das Waffengesetz.
1000 Daten bekam er für zehn Euro
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Wie die WAZ berichtete, hatte der Angeklagte aus dem sogenannten „Darknet“ für seine Betrügereien mit gefälschten Banküberweisungen Kundendaten gekauft. In einem zweiten Anklagepunkt ging es um fremde E-Mail-Daten. 1000 Daten bekam er für zehn Euro.
Per Mail bestellte der Gelsenkirchener bei einem Event-Team Musical-Karten, die er an falsche Adressen schicken ließ. Er machte sich viel Mühe und versah leere Briefkästen mit den jeweiligen falschen Namen. Später fischte er den Brief mit den Karten aus den Briefkästen und verkaufte sie günstiger.
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Richter Martin Hahnemann spricht im Urteil von „hoher Intelligenz“ des Angeklagten. „Wenn sie die in vernünftige Bahnen lenken, könnte viel aus Ihnen werden“, gab er ihm mit auf den Weg.