Horst/Essen. . Richter schickt Janat G. für über vier Jahre ins Gefängnis. Er hatte auf den neuen Partner seiner Ex-Gefährtin eingestochen.

Seinen wirren sich oft widersprechenden Angaben und seinen Erinnerungslücken kann das Essener Schwurgericht nicht folgen. Es verurteilte gestern Janat G. wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und neun Monaten Haft. Der 34-Jährige hatte am 18. März in Horst den neuen Freund (30) seiner Ex-Gefährtin (34) mit zahlreichen Messerstichen schwer verletzt. (die WAZ berichtete)

Von Eifersucht will der Angeklagte nichts wissen

„Die lügt doch immer“, sagt der Angeklagte wiederholt zur Aussage seiner Exfrau. „Plump und stereotyp“, nennt das Richter Andreas Labentz. Die Kammer hält dagegen die Aussage der Frau und des neuen Freundes für stimmig. Die neiden sind ebenso wie Janat G. aus Afghanistan geflüchtet und haben Asyl beantragt.

Eifersucht als Hintergrund? Davon will der Angeklagte nichts wissen. Es gebe doch genug Frauen, erklärte er Gutachterin Dr. Maren Losch, er könne sich eine andere suchen. Dr. Losch stellte keine Einschränkung der Schuldfähigkeit fest.

Die beiden Männer trafen im Keller aufeinander

Prügel und Polizeieinsätze waren in der Beziehung des Paares nicht ungewöhnlich. Bis die Freundin Ende 2016 vor dem Angeklagten aus ihrer Wohnung flüchtete.

Die Kammer ging zum Tatvorgang von folgendem Hintergrund aus: Die beiden Männer trafen aufeinander, als die junge Frau am Tattag in Begleitung des neuen Freundes Bekleidung aus der Horster Wohnung abholen wollte. Im Keller traf er auf Janat G., der das Ende der Beziehung nicht akzeptieren konnte. Vor dem Haus wartet die Freundin. Der Angeklagte beschimpft sie und wird immer wütender, bis sie die Polizei ruft. Der muskulöse neuer Partner hält Janat G. letztlich mit beiden Armen fest. Der Angeklagte wehrt sich, will nur weg.

Kammer rückt vom angeklagten Totschlag ab

Der 30-Jährige hat kein Recht den Angeklagten bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten, da seine Personalien bekannt sind, stellt die Kammer fest. Der darf natürlich auch nicht wortlos zum Messer greifen und zu stechen. Beide Männer werden verletzt.

Vom angeklagten versuchten Totschlag, rückt die Kammer ab. Einen Tötungsvorsatz sieht sie nach der Beweisaufnahme nicht, ebenso wie Staatsanwalt Florian Pawig, der fünf Jahre Haft beantragt. Verteidiger Stefan Kixmöller sieht keine objektiven Beweise für die Schuld seines Mandanten und beantragt eine milde Strafe. Sechs Monate verbrachte sein Mandant bereits in Untersuchungshaft. Eine ganz besondere Belastung, so Kixmöller, denn er spreche die Sprache nicht und sei völlig isoliert.