Gelsenkirchen. . Wuppertal und Solingen rüsten Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit Gummiknüppeln aus. Was die Stadt Gelsenkirchen und die Polizei davon halten.
- Die Städte Wuppertal und Solingen rüsten Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit Gummiknüppeln aus
- In Gelsenkirchen nimmt die Verwaltung Abstand von einer solchen Maßnahme gegen Übergriffe
- Polizeigewerkschaft lehnt Aufrüstung ab, Deutsche Bahn nutzt Gummiknüppel als letztes Mittel
In Köln sei noch keine Entscheidung gefallen, da laufe die Diskussion, in Wuppertal und in Solingen dagegen sei es längst Alltag: Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden Berichten zufolge mit Schlagstöcken ausgestattet. Ist das eine Alternative für Gelsenkirchen, wo Polizei und Feuerwehr, und hierbei insbesondere der Rettungsdienst, über Übergriffe gegen Einsatzkräfte klagen – und auch das Sicherheitspersonal der Deutschen Bahn derart ausgerüstet ist?
Deeskalation statt harte Hilfsmittel
Von Seiten der Verwaltung ist ein klares Nein zu hören. Nach Darstellung von Sprecher Oliver Schäfer „gibt es in hier die Problematik von Übergriffen auf Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes nicht“. Der KOD setze erfolgreich auf Deeskalation, so Schäfer. Die Mitarbeiter des KOD erhielten mindestens einmal im Jahr mehrtägig ein Deeskalationstraining von geschulten Polizisten.
Die Polizei steht dieser Angelegenheit nach Auskunft ihres Sprechers Olaf Brauweiler ganz neutral gegenüber: „Es ist Sache der Stadt, wenn die Mitarbeiter des KOD wegen zunehmender Übergriffe so ausgerüstet werden.“ Der Schlagstock, bei der Polizei Einsatzmehrzweckstock oder EMS genannt, sei ein Mittel zur Verteidigung und wirke abschreckend. Aber: „Der Einsatz des Stockes kann erhebliche Verletzungen nach sich ziehen, die Beamten werden daher intensiv in Eingriffs- und Verteidigungstechniken geschult.“ Der automatisierte Umgang mit Stock erfordert demnach viel Training.
Polizeigewerkschaft lehnt Aufrüstung ab
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt eine Aufrüstung des Ordnungsdienstes mit Knüppeln ab. „Der Schlagstock gilt laut Polizeigesetz als Waffe. Sie dient dazu, unmittelbaren Zwang auszuüben“, erklärt Matthias Büscher von der GdP. Und unmittelbaren Zwang mit Hilfsmitteln wie Waffen dürfe nur die Polizei ausüben. Daher sieht die GdP das Mitführen des Schlagstockes beim Ordnungsdienst zur Abwehr und Abschreckung als „nicht gesichert“ an.
Laut GdP erlaubt das Ordnungsbehördengesetz Mitarbeitern des Ordnungsamtes Zwang, also körperliche Gewalt (etwa Festhalten) auszuüben, es sei ihnen aber verboten, dafür Hilfsmittel zu benutzen.
Die Deutsche Bahn setzt nach eigenem Bekunden „seit einigen Jahren schon diese Stöcke als letztes Mittel ein“. Das Sicherheitspersonal habe bislang selten von den Knüppeln Gebrauch gemacht, um Übergriffe abzuwehren. „Wir rufen eher die Bundespolizei zur Hilfe.“