Schluss mit der Gnadenfrist. Ende des Monats enden die Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge ohne Umweltplakette.

Sie gehören mittlerweile zum Alltagsbild in der Stadt: Die 122 aufgestellten Umweltzonenschilder und die Feinstaubplaketten an den Windschutzscheiben. Seit dem 1. Oktober ist ein Großteil des Gelsenkirchener Südens „unterhalb” der A 42 und eine breite Trasse entlang der Cranger Straße in Erle Umweltzone. In sie dürfen Fahrzeuge nur mit der gelben, roten oder grünen Plakette. Jetzt läuft die „Gnadenfrist” zum Monatsende für erteilte Sondergenehmigungen aus.

Ob die Umweltzonen die Luft besser machen, die Feinstaubbelastung verringern? Man weiß es nicht. Auch das Umweltamt hat keine Erkenntnisse. Denn es gibt keine Messstation, die die Luftveränderung seit dem 1. Oktober 2008 vor Ort ermittelt. Eine mobile Messstation an der stark belasteten Kurt–Schumacher-Straße wurde nach einem Jahr wieder abgezogen. Sie hatte 2007 an mehr als den 35 erlaubten Tagen im Jahr ein Überschreiten der Grenzwerte ermittelt. Mitgeteilt aus dem NRW-Umweltministerium wurde nun lediglich, dass es landesweit in den Umweltzonen eine Untersuchung gibt; mit den Ergebnissen ist aber erst 2010 Jahr zu rechnen.

Zum 30. September ist nun Schluss mit den erteilten Ausnahmegenehmigungen für Privatpersonen oder Gewerbebetriebe, die in den Umweltzonen ihren Wohnort oder Firmensitz haben. Erteilt wurden sie an 414 private Autohalter und 118 Gewerbebetriebe. Ihre Fahrzeuge müssen bis zum Monatsende nachgerüstet und plakettenbeklebt sein oder ein neuer fahrbarer Untersatz muss her. Weder Fahren noch Parken ohne Plakette ist dann für sie in den Umweltzonen erlaubt.

Bei weiteren 365 Fahrzeugen, die bislang nicht nachrüstbar waren oder unersetzliche Fahrdienste leisten, laufen die Sondergenehmigungen aus, können aber nach Prüfung verlängert werden, so Michael Sakowski vom Verkehrsreferat. Tipp zudem: Für manch Auto, das zunächst nicht nachrüstbar war, gibt es gibt es jetzt Bausätze. Noch bis Ende 2010 laufen die Genehmigungen für Gewerbetreibende im Revier mit dem so genannten „Handwerkerparkausweis” und für bestimmte Sonderfahrzeuge.

Knapp 125 000 Fahrzeuge sind in Gelsenkirchen zugelassen – die meisten nunmehr mit Plaketten. Aber offenbar nicht alle. Nach einer sechswöchigen Schonfrist gilt seit November 2008: Wer ohne Plakette in der Zone erwischt wird, zahlt eine Bußgeld von 40 Euro und „punktet” mit einem Zähler in Flensburg. Knapp über 1700 Knöllchen hat der städtische Ordnungsdienst seitdem ausgestellt und an parkende Autos gepappt. Auch bei der Polizei werden bei allgemeinen Verkehrskontrollen Plaketten–Sünder mit einem Bußgeld bedacht, so sie auffallen. Die Masse ist das aber nicht und gezielte Kontrollen werden laut Polizeisprecher Konrad Kordts nicht durchgeführt.

Zu den Kritikern der großflächigen Umweltzone gehörte im vergangenen Jahr die Industrie-und Handelskammer. IHK-Geschäftsführer Peter Scnepper hält sie weiterhin für überzogen und bemängelt, dass die Ausnahmefristen nun auslaufen, ohne dass es gesicherte Erkenntnisse über den Nutzen gibt. Hinweise, dass die Feinstaubbelastung zurückgegangen ist, erscheinen ihm durch eine gebremste Wirtschaftstätigkeit eher krisenbedingt oder auch Folge der Abwrackprämie, die zahlreiche alte Autos aus dem Verkehr gezogen habe.